Muss man als Polizist Personen mit Doktortitel ansprechen?

13 Antworten

Der Doktorgrad ist kein Titel sondern ein akademischer Grad, der nach Abschluß eines Promotionsverfahrens erworben wird. Eine Ausnahme sind nur die Ehrendoktorwürden, die wie ein mit einer Promotion erworbener Doktorgrad behandelt werden. Als einziger akademischer Grad wird er aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung in den Paß bzw. Personalausweis (DR) eingetragen, wodurch der Doktorgrad jedoch nicht zu einem Bestandteil des Namens wird. Daraus ergibt sich, dass kein Anspruch auf die Anrede mit dem Doktorgrad besteht.

Zitate sollten als solche gekennzeichnet werden.

Wenn jemand auf die Verwendung seiner Titels besteht, dann ist dem nachzukommen, ja. Ist albern, wissen wir alle, aber manche brauchen das für sich. Einfach machen und sich seinen Teil denken :-)

Da merkt man, dass du selbst nicht weißt, wie viel Arbeit hinter einer Promotion oder gar Habilitation steckt... Mein alter Professor besteht auch noch immer darauf, als solcher angesprochen zu werden und nicht lediglich als "Herr" und das mit gutem Recht, finde ich. Man leistet ja schließlich ungemein etwas dafür.

Das wäre doch eine Frage an den zuständigen Vorgesetzten bei Deiner Behörde und wenn er es nicht weiß, soll er sich schlau machen.Sowas sollte m.E. geklärt werden, da es noch andere akademische Grade und Titel gibt, wie z.B. Professor.

Das Recht bestimmt nicht. Aber es gehört zur Höflichkeit und Konfliktvermeidung dazu, dass du ihn korrekt anredest.

Du sagst ja auch nicht wenn einer Hans Müller heißt: So Hans hier ist dein Strafzettel, sondern so Herr Müller...

Genauso ist es dann korrekt: So Herr Dr. Müller zu sagen.