Muss man als Kellnerin aufkommen fuer einen Gast der nicht bezahlt?

6 Antworten

Als Kellnerin ist man ja nicht anderes als eine Arbeitnehmerin, die für den Arbeitgeber ( die Chefin ) die Kundenaufträge entgegennimmt. Man ist also nur in Funktion tätig den Auftrag abzuarbeiten . Der direkte Vertrag besteht also zwischen der Chefin und dem Kunden. Wenn der Kunde einfach weggeht, so hat er also den Vertrag mit der Chefin gebrochen. Somit kann niemals eine Chefin den/die 'arme(n)' Arbeitnehmer(in) zur Rechenschaft ziehen , sondern müsste so im Vergleich mit Kaufhäusern, einen Detektiv oder 'Aufpasser' einstellen, der versuchen kann das Chaos in den Griff zu bekommen.

Zu Deinen Aufgaben gehört neben dem Aufnehmen der Bestellung und dem Servieren auch das Abrechnen, oder? Wenn Du dieser Pflicht nicht nachkommst, bist Du zum Schadenersatz verpflichtet :-( Deine Chefin kann nicht wissen, wer schon bezahlt hat und wer nicht. Wenn Du den Überblick verlieren könntest, musst Du leider direkt kassieren.

Eine Versicherung für so etwas gibt es nicht! Dein Chefin könnte täglich behaupten, dass ihr Gäste "weggelaufen" sind und so einige hundert Euro einstreichen. Ebenso ist es mit Kellnern: Woher soll Deine Chefin wissen, dass Dir tatsächlich Gäste ohne zu zahlen abgehauen sind? Du könntest täglich ein Manko angeben und so Deinen Lohn aufbessern.

Leider ist es so: Du bist dafür verantwortlich! Leider sind auch Nicht-Zahlende-Gäste häufig der falschen Meinung, dass der Schaden vom Betreiber getragen wird und dieser ja sowieso genug verdient :-(

Nein, Verkäufer müssen auch nicht für die Ladendiebstähle aufkommen.

Ob es dafür eine Versicherung gibt, weiß ich nicht. Arbeitsrechtlich kann sie den Fehlbetrag aber garantiert nicht vom AN einfordern. Deine Aufgabe ist zwar u. a. das Kassieren des Rechnungsbetrages, aber das Risiko, dass der Gast einfach verschwindet kann nicht auf dich abgewälzt werden.

Moin,

bei Kassierern gibts das so genannte Mankogeld. (gurgeln)

Dann kann eine begrenzte Haftung vereinbart werden.