Denkmalgeschütztes Haus abreißen?

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Das darf man, wenn man eine Genehmigung dafür hat und sicher gibt es Probleme, wenn ihr es einfach so abreißt. Die Abrißgenehmging an sich ist wohl Ländersache und ihr müßt bei der Kommune/untere Baubehörde vorstellig werden, die werden euch vermutlich ans Denkmalschutzamt verweisen.

Hier bei uns haben einige Bauern uralte Fachwerkhäuser verfallen lassen,teilweise jahrzehnte lang, bis sie so baufällig waren, daß eine Abrißgenehmigung unvermeidlich war.

Insgesamt scheint es da jede Menge Unklarheiten und Unsicherheiten zu geben, wann abgerissen werden darf und wann und warum nicht. Lies mal: http://www.streifler.de/denkmalschutz-3A-voraussetzung-fuer-den-abriss-eines-denkmalgeschuetzten-hauses-_2170.html

Ein Abriß ohne Genehmigung ist eine Ordungswidrigkeit, die extrem hohe Bußgelder zur Folge haben kann. Strabar ist es nicht, aber die Bußgelder sind gepfeffert. die Auflagen gehen bis zum Wiederaufbau, was wohl die teuerste Variante ist.

Hier gibts einiges über die "Preise" zu lesen: http://www.fachwerk.de/fachwerkhaus/wissen/abriss-denkmalschutz-121810.html

gut, Scheunen fallen nach der Zeit auseinander und werden morsch, aber ein massiv gebautes Haus, gibt nicht einfach auf. Die Grundidee ist aber nicht schlecht

@Hugolicious

Fachwerkhäuser stehen 500 Jahre lang, von auseinaderfallenden Scheunen kann da keine Rede sein ;).

Danke fürs Sternchen!

Unter welchen Umständen darf man das und ist es strafbar dieses einfach ohne Bewilligung abzureißen?

Das sagt Dir die regionale Baubehörde

Ein unter Denkmalschutz stehendes sanierungsbedürftiges Gebäude darf abgerissen werden, wenn die Kosten der Sanierung nicht durch seine Nutzung erwirtschaftet werden können. Mit dieser Entscheidung gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz einem Hauseigentümer Recht, dem ein um 1700 errichtetes und 1984 unter Denkmalschutz gestelltes Wohn- und Geschäftshaus gehörte. Weil eine dringend notwendige Renovierung nicht rentabel war, wollte er das Haus abreißen lassen. Der Antrag wurde von der Denkmalschutzbehörde jedoch abgelehnt. Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg.

Auf die Berufung verpflichtete das OVG nun die Denkmalschutzbehörde, die begehrte Abrissgenehmigung zu erteilen. Die Erhaltung eines Baudenkmals sei dem Eigentümer unzumutbar, wenn er von dem Gebäude keinen vernünftigen Gebrauch machen könne. Dies sei der Fall, wenn die Erhaltungs- und Betriebskosten nicht mit den aus dem Kulturdenkmal erzielbaren Einnahmen finanziert werden könnten. Die Gegenüberstellung der jährlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten einerseits und der möglichen Mieteinnahmen andererseits hätten für das Gebäude des Eigentümers einen jährlichen Verlust von über 1.000 Euro ergeben. Die Finanzierung dieser Unterdeckung aus seinem sonstigen Vermögen sei demDenkmaleigentümer nicht zuzumuten, so das Oberverwaltungsgericht (OVG Rheinland-Pfalz, 1 A 10178/05.OVG).

Greez

Quelle?

@Bitterkraut

Das Aktenzeichen hat Tobilein96 genannt - das bißchen Recherche per Google schaffst du dann auch noch.

@Knarff

Quellenangaben sind hier wie anderswo Pflicht. Man schmückt sich nicht mit fremden Federn. Scheinbar weit du nicht was "Quelle" bedeutet. Und das Aktenzeichen steht im Link. Tobilein hat gar nix genannt, er hat nur kopiert.

@Bitterkraut

Ich geh mal davon aus das jeder sieht das es nur copy&paste ist!

"Ein unter Denkmalschutz stehendes sanierungsbedürftiges Gebäude darf abgerissen werden, wenn die Kosten der Sanierung nicht durch seine Nutzung erwirtschaftet werden können."

Quelle: http://www.streifler.de/denkmalschutz-3A-voraussetzung-fuer-den-abriss-eines-denkmalgeschuetzten-hauses-_2170.html

die Frage ist, auf welchen Zeitraum diese Kosten bezogen sind. Auf 20 Jahre, 50 oder 100...

@Hugolicious

ja, das Ganze ist ne richtige wischi-waschi-Angelegenheit, die Denkmalschutzämter machen mehr oder weniger, was sie wollen, es gibt keine klaren Regelungen, nur Einzelfallentscheidungen.

Versuchs mal: Stell einen Abrissantrag bei der Bauaufsicht. Kostet Gebühren und wird nicht ohne Zustimmung der Denkmalfachbehörde genehmigt.