Unterhalt und Vorschuss bei neuer Heirat?

8 Antworten

Sobald sie verheiratet sind, fällt der Unterhaltsvorschuss nach §1 Abs 1 Nr. 2 weg. Die Finanzielle Situation ist hierfür völlig irrelevant.

http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__1.html

Ihr Ehemann ist ihren Kindern gegenüber übrigens sowieso nicht unterhaltspflichtig, sondern nur Ihnen gegenüber.

Nur weil du heiratest wird dein neuer Mann nicht automatisch unterhaltspflichtig für deine Kinder, dafür ist und bleibt der leibliche Vater zuständig, es sei denn er würde deine Kinder adoptieren !

Trotzdem könnte er mit seinem Einkommen für deine Kinder aufkommen müssen, wenn ihr z.B. beim Jobcenter ALG - 2 beantragen würdet, dann geht von seinem Bruttoeinkommen von min.angenommen 1500 € ein Freibetrag von 330 € vom Nettoeinkommen ab, zusätzlich könnte er den nachweisbaren gezahlten Unterhalt fürs Kind vom Nettoeinkommen abziehen.

Vom verbleibenden anrechenbarem Nettoeinkommen ginge dann erst sein eigener Bedarf von dann 374 € Regelleistung für den Lebensunterhalt ab und 1/4 der Warmmiete.

Würde dann noch ein Überschuss vorhanden sein, dann würde dieser auf dich und die Kinder verteilt, dass Kindergeld für die Kinder wäre vorrangiges Einkommen der Kinder und würde auch vorrangig auf ihren Bedarf angerechnet, solange sie dieses zur Deckung des eigenen Bedarfs benötigen würden, sonst würde es wieder zu deinem Einkommen und auf den Bedarf der übrigen BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet.

nach der heirat geht es weiter wie bisher. bis zum selbstbehalt zahlt er unterhalt an sein kind. für deine kinder zahlt er keinen unterhalt und die werden in der berechnung auch nicht berücksichtigt. für den unterhalt deiner kinder bist du verantwortlich und nicht dein mann.

die unterhaltsfrage stellst du bitte daher an den betreffenden kindesvater deiner kinder. der darf zahlen oder wenn er nicht leistungsfähig ist, bekommt deine bg aufstockend alg2

Ja, da wurde beim erstellen der Gesetze etwas nicht so ganz zuende gedacht.

Nein, der Stiefvater ist für deine Kinder nicht unterhaltspflichtig

Trotzdem fällt der Unterhaltsvorschuss weg

Das bedeutet für Geringverdiener, dass das Geld (hier der Mutter) oft nicht ausreicht und aufstockend Geld vom Amt beantragt werden muss. Das Amt rechnet natürlich die komplette Bedarfsgemeinschaft aus, somit wird das Geld des Mannes (sofern es seinen Bedarf übersteigt und etwas "übrig" bleibt) mit dem Bedarf der Mutter verrechnet.

Faktisch kommt er damit für den Unterhalt der Kinder mit auf.

Theoretisch nicht.

Theoretisch ist er seiner Frau Ehegattenunterhalt schuldig. Wenn also ehr sein Kind ernährt (Unterhalt zahlt) und du deine Kinder ernährst (für deren Unterhalt aufkommst) und dann bei ihm mehr übrig bleibt als bei dir, wird der "Überschuss" "geteilt"

Solltest du mit deinem Gehalt die Grundversorgung für dich und deine Kinder selbst decken können, dann ist es leider einfach so, dass dir jetzt weniger Geld für dich bleibt, dafür meint man, wird das leben ja preiswerter weil man die Miete jetzt durch 4 und nicht nur durch3 teilt etc

Ja, wirklich fair klingt das ganze nicht. Versuch, dich nicht darüber zu ärgern, sondern freu dich, dass der Staat dir bisher Geld geschenkt hat.

Vielleicht entscheidet der Vater sich ja auch mal, arbeiten zu gehen, dann kann er selber Unterhalt bezahlen.

🤷🏻 "drum prüfe, wer sich ewig bindet...."

(ja, für alle Meckerköpfe, das ist alles seeehr platt formuliert, aber hier geht es nicht um einen juristischen Schrieb sondern nur darum, das FS das halbwegs nachzuvollziehen kann)

Dein neuer Mann ist und bleibt seinen Kinder zu Unterhalt verpflichtet, nicht aber für deine Kinder. Erst wenn ihr unter einen gewissen Bedarf kommt für alle Personen, könntet ihr H4 beantragen bzw. Wohngeld und Kinderzuschuss. Ihr spart ja aber auch Geld durch den Zusammenzug. Auch die Steuerklasse 3 deines Mannes könnte Vorteile haben.

Wer auf UV angewiesen ist, sollte daher lieber nicht heiraten.