Arzthelferin Arbeitsvertrag ohne Tarifreglung... HILFE! :-(

6 Antworten

... daß Arbeitgeber, wenn sie dieser Gemeinschaft nicht angehören, nicht verpflichtet sind, Tarif zu bezahlen...

Das ist nicht richtig. Sie sind es u.a. auch dann, wenn arbeitsvertraglich die Anwendung der entsprechenden tarifvertraglichen Regelung vereinbart wurde. In dem Fall muss der betreffene Tarifvertrag auch am Arbeitsplatz zur Einsichtnahme vorliegen.

Ihr hattet eine solche Vereinbarung getroffen. Also muss er auch nach Tarif bezahlen. Falls er aber diese muendliche Vereinbarung bestreiten sollte, muesstest du beweisen, das sie dennoch erfolgt ist. Das ist nun aber bei muendlichen Vereinbarungen oft nicht einfach. Gleiches gilt uebrigens auch fuer alle anderen zwischen euch getroffenen Vereinbarungen (Parkplatz).

Wenn die Anzahl der Urlaubstage nicht vereinbart wurde und auch nicht die Anwendung einer entsprechenden tarifvertraglichen Regelung, dann hast du den gesetzlichen Mindestanspruch von 4 Wochen im Jahr (beispielsweise 24 Arbeitstage bei einer 6 Tage Woche oder 20 Arbeitstage bei einer 5 Tage Woche).

Hallo, im Vertrag steht fett und dick unterstrichen nicht tarif ... also 20 Tage... oje, dann kann ich mich ja warm anziehen am Montag.... :-( Schönes Wochenende und danke für den Beitrag LG

Leider gibt es hier keinen Mindestlohn und ein Tarifvertrag kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Partner tarifgebunden sind oder die Anwendung einzelvertraglich vereinbart wurde.

Allerdings kann sich ggf eine sittenwidrige Vergütung ergeben. Eine sittenwidrige Vergütung liegt dann vor, wenn das vereinbarte Gehalt nicht mindestens 2/3 des üblich zu zahlenden Gehaltes entspricht - Maßstab ist hier grundsätzlich der Tarifvertrag, gibt es keinen, dann die ortsübliche Vergütung der Branche

Angenommen eine Vollzeitkraft bekommt 9€ die Stunde, dann darf dein Stundenlohn nicht unter 6€ liegen (= mindestens 2/3), sonst ist die Vereinbarung nichtig. § 138 BGB.

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/niedrigloehne-wann-ist-ein-gehalt-sittenwidrig/

Hi, dankeschön für die Antwort... das ist echt niederschmetternd... :-( Schönes Wochenende noch LG

Rechne ich richtig, dass Du bei diesem Stundenlohn ca. 419 € brutto im Monat verdienst bei 20 Wochenstunden? Der Manteltarifvertrag sieht eine Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden vor; hochgerechnet würdest Du damit (theoretisch) ca. 807 € im Monat verdienen.

In der niedrigsten Gehaltsstufe verdienen Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte mit 17 Berufsjahren in der niedrigsten Tätigkeitsgruppe 1977 €; auf Deine Stundenzahl herunter gerechnet müsstest Du 1027 € verdienen, also einen Stundenlohn von ca. 12,80 € haben, wenn der Tarifvertrag anzuwenden wäre.

Wenn ich richtig gerechnet habe (ungefähr) und die zutreffende Aussage von stelari über die Sittenwidrigkeit von Gehaltsvereinbarungen zugrunde lege, dann trifft diese Sittenwidrigkeit in Deinem Fall zu, denn bei mindestens 2/3 des Vergleichslohnes von 12,8 € laut Tarifvertrag müsstest Du mindesten 8,23 € Stundenlohn haben statt 5,24 € - das sind statt mindestens 66 % nur 41 % des Vergleichslohnes.

Dir bleibt nichts anderes, als Deinen Arbeitgeber auf dieses eklatante Missverhältnis hinzuweisen, auch auf die Widersprüche zu den sonstigen mündlichen Vertragsverabredungen insgesamt (Urlaubsanspruch entsprechend Tarif, Parkplatz ...), und Nachbesserungen einzufordern.

Aufgrund der salvatorischen Klausel (d.h. sollte ein Vertragspunkt nichtig/rechtsungültig sein - hier die Gehaltsvereinbarung wegen der Sittenwidrigkeit - bleiben die anderen Vertragspunkte dennoch bestehen) wirst Du nicht den Arbeitsvertrag insgesamt ablehnen können.

Sollte es bei der Entlohnungsfrage nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, musst Du Deinem Arbeitgeber eine Zahlungsaufforderung für den ausstehenden Lohn (mindestens bis zur Sittenwidrigkeitsgrenze oder evtl. entsprechend der mündlichen Vertragvereinbarung) mit angemessener Fristsetzung zustellen mit der Androhung eines Mahnbescheides oder einer Klage beim Arbeitsgericht.

In solchen Situationen ist es immer gut, als Mitglied eine Gewerkschaft hinter sich zu wissen!

Hi, auch hier bedanke ich mich für die Antwort. So wie du es gerechnet hast, kommt es fast hin... Ich werde jetzt am Montag versuchen das vernünftig zu besprechen und auch gut zu argumentieren, da ich weiß was ich wert bin und das merken sie ja auch. Sollte es nicht zu einer vernünftigen Einigung kommen, wovon alle Beteiligten was haben, werde ich den Vertrag nicht unterschreiben und suche mir lieber was anderes... auch wenn ich es schade fände, da mir der Job gefällt, aber nicht für dieses Geld.... :-( LG und schönes Wochenende

Tarifverträge werden zwischen** Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften** abgeschlossen.

Ich schätze mal, dass die Bereitschaft, sich einer Gewerkschaft anzuschließen, bei Arzthelferinnen im unteren einstelligen %-Satz liegt.

Eine salvatorische Klausel besagt, dass durch einen ungültigen Passus, nicht der gesamte Vertrag ungültig wird.

Übrigens gilt der Vertrag auch ohne deine Unterschrift. Du hast nur die Möglichkeit zu kündigen.

Danke auch hier für den Beitrag... wenn alle Stricke reißen, werde ich mir während der Probezeit was anderes suchen müssen... :-( Auch Ihnen ein schönes Wochenende. LG

Würde auch erstmal mit dem Chef reden. Wenn es so abgesprochen war würde ich nicht unterschreiben bis es nicht auch im Vertrag steht. Stellt er sich quer, geh wo anders hin.

Danke, das werde ich wohl dann auch tun... :-( LG