Steuernachzahlung -Firmenwagen-

5 Antworten

Zu Deinen Fragen:

1.) Nein.

2.) Ja, Du bist der alleine Steuerpflichtige, da es sich um Deinen geldwerten Vorteil handelt.

3.) Die vertragliche Ausschlussfrist hat mit steuerlichen Forderungen nichts zu tun.

Die Steuer hast Du zu tragen, weil Du den Firmenwagen=Arbeitslohn erhalten hast.

Eine "Ausschlussfrist", die Du ggü. dem Fiskus anwenden könntest, wäre die Verjährung. Die Frist zur Verjährung beträgt mind. 4 Jahre, die Berechnung dieser Frist ist etwas komplizierter (sh. §§ 169-171 AO).

Also ich habe jedes Jahr brav mein Fahrtenbuch eingereicht, allerdings habe ich nie darauf geachtet, ob sich der Betrag ändert. Natürlich weiß ich, wie das System funktioniert. Allerdings weiß jeder der in Arbeit steht, dass man hier eher dem Steuerbüro vertraut. Dem Steuerbüro liegen allerdings die Fahrtenbücher (nicht nur von mir), nicht mehr vor! Alles sehr merkwürdig!

Es geht ja wahrscheinlich um die Versteuerung des Firmenwagens zur privaten Nutzung? Das ist dann eine durch Dich als Privatperson zu tragende Steuer und die STeuerpflicht endet nicht mit dem Arbeitsvertrag. Allenfalls ist zu prüfen, ob der AG evt. haftbar ist, weil er die Steuer nicht korrekt angegeben hat und das auch 4 Jahre nicht gemerkt hat; aber auch Dir müsste das ja aufgefallen sein (oder nicht?)

Dein Ex-Arbeitgeber kann von Dir nichts verlangen, wohl aber das Finanzamt.

Deine Steuerbescheide sind vermutlich alle rechtskräftig. Das Finanzamt wird dahingehend argumentieren, dass ihm neue Tatsachen bekannt wurden (durch die Betriebsprüfung), wodurch auch ein rechtskräftiger Steuerbescheid noch geändert werden kann.

Dagegen hast Du nur eine Chance, wenn Du darlegen kannst, dass das gar keine neuen Tatsachen sind, Du vielmehr alle erforderlichen Informationen in Deiner Steuererklärung angegeben hattest und das Finanzamt diese nur nicht zur Kenntnis genommen hat.

Alleine hast Du da ohnehin keine Chance. Also ab zum Steuerberater. Jetzt. Sofort! Die Zeit bis zum Termin kannst Du nutzen, um Dir die Kopien Deiner Steuererklärungen und der beigefügten Anlagen - insbesondere den Firmenwagen betreffend - zusammenzusuchen.

da man dir unterstellen kann, dass du als mündiger Bürger weißt, dass man Firmenfahrzeuge mit 1% vom Listenpreis versteuern muss, kann man dir auch unterstellen, dass du wußtest, dass hier Steuern hinterzogen wurden. Du bist steuerpflichtig, also musst du die Steuern nachbezahlen.......wenn du Glück hast, bekommt ihr beide nicht auch noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung........