muss ich nach 20 Mietjahren die Renovierung der Holztreppe in einer Maisonettewohnung in Höhe von 5.000 Euro übernehmen?

7 Antworten

Wir können doch nicht nach oben schweben?

Genauso ist es !

Böden, und dazu gehört Deine Treppe auch, ist Sache des Vermieters und gehört zur normalen Abnutzung.

Dein Vermieter hätte sogar nach 10 Jahren Nutzung die Treppe abschleifen und versiegeln bzw. - je nach Zustand - austauschen müssen.

Der Vermieter ist zur Instandhaltung des Bodenbelags verpflichtet. Sobald die Böden abgewohnt sind, hat der Mieter Anspruch auf Verlegung eines neuen gleichwertigen Bodens.

Das kann ich mir echt nicht vorstellen, dass das berechtigt sein soll. Ich nehme mal an, dass das unter normale Abnutzung fällt, für deren Renovierung der Vermieter selbst zuständig ist. Ich würde das sogar dann vermuten, wenn's tatsächlich der Hund gewesen wäre.

Du bist Mieter und nutzt den Mietgegenstand. Die Treppe ist Moetgegenstand. Nach 20 Jahren ist es doch mehr als normal das Abnutzungsspuren vorhanden sind. Du hast ja nichts mutwillig beschädigt, so dass die Treppe nicht mehr nutzbar wäre.

Das ist eine ganz normale Abnutzung, für die du nichts bezahlen musst. Nach 20 Jahren kann eine Holztreppe nicht wie neu aussehen. Schönheitsreparaturen muss man als Mieter schon vornehmen, aber die dürfen  100€ nicht überschreiten. 

Wenn er 5000€ verlangt, wird er wohl eine Handwerksfirma bestellen wollen. Kratzer bekommt man auch so gut weg. Abschleifen, etwas Holzkitt drüberspachteln und Streichen. So ein Schlawiner ;-) will euch das Geld aus der Tasche ziehen.

grubenschmalz  06.08.2016, 08:11

Ist allerdings auch sein gutes Recht eine Firma zu bestellen.

(Unabhängig davon, ob die Kosten der Mieter trägt oder nicht).

Wenn mir jemand ins Auto fährt, dann beule ich den Schaden auch nicht aus, sondern mache das professionell und lasse auch die Teile tauschen. Das hat nichts mit "Geld aus der Tasche ziehen" zu tun.

nutzernaemchen  06.08.2016, 08:36
@grubenschmalz

"Geld aus der Tasche ziehen" bedeutet in diesem Fall, dass der Vermieter eine teure Renovierung auf die Mieter abwälzen will, was er nicht darf.

"Nettozahler" hat Recht !