Muss ich meinen Vermieter rein lassen bei Handwerksarbeiten

9 Antworten

Du musst niemanden rein lassen. Auch nicht Deinen Vermieter.

Immer wieder werden zwei Dinge hier bei GF vermischt.

Niemand will einem Menschen sein Eigentum streitig machen, wenn er sich aber aus eigenem Gewinnstreben heraus dazu entschließt, dieses Eigentum zu vermieten, geht eben der Besitz an einen anderen über. Und im Fall einer Wohnung bedeutet dies, dass bei einer vermieteten der Artikel 13 GG für den Mieter gilt!

Und daran müssen sich alle halten, erst recht derjenige, der das hart erarbeitete Geld des Mieters einheimst!

Jedem Vermieter bleibt eine einfache Möglichkeit, sein Eigentum für sich selbst zu behalten: Einfach nicht vermieten und selber für sein Brot arbeiten gehen!

Der VM hat lediglich das Recht der Inaugenscheinname seines Eigentums, eine permanente Anwesenheit des Vermieters bei den Bauarbeiten ist nicht notwendig, schliesslich hat er doch einen Fachbetrieb damit beauftragt.

Andererseits dürfte es im Interesse des Mieters liegen, daß eine ordentliche Reparatur abgeliefert wird und er sich unter kritischer Aufsicht weder um mögliche Mängel, unkorrektes Verhalten der Handwerker oder Nacharbeiten zu sorgen hat :-)

Warum man es bei dem ohnehin gespannten Verhältnis bei so einer Lappalie auf eine Machtprobe und weiteren Knatsch ankommen lassen will, bleibt mir daher unverständlich :-O

G imager761

da es sein eigentum ist und auch die reperatur bezahlt hat er anspruch das zu sehen

Ein Recht des Vermieters, während einer Reparatur über den gesamten Zeitraum in der Mietsache des Mietes anwesend zu sein, gibt es nicht. Der Besitzer der Mietsache kann kann dem Eigentümer die Abnahme der Reparatur gewähren, muss es aber nicht. Die Gründe der Anwesenheit des Vermieters in der Mietsache sind eigentlich klar definiert. Der Vermieter will hier wohl nur etwas die Muskeln spielen lassen.