Muss ich meinen Minijob bei der Arge angeben?
Ich habe gestern einen Arbeitsvertrag für den Job als Zeitungverteiler unterschrieben. Mein Verdienst beträgt im Monat 100-150€ je nach Zeit und läuft über diie SoziNummer!
Nun mache ich eine Umschulung und bekomme Leistungen vom Jobcenter. ich gehe mal davon aus, dass ich es melden muss. Oder habe ich einen gewissen Betrag frei den ich Verdienen darf und NICHT angeben muss? ich möchte nur sicher gehen, dass ich richtig handel und bräuchte eure Antworten
3 Antworten
Melden musst du das vor Beginn der Beschäftigungsaufnahme !
Wenn du nur deinen Bedarf vom Jobcenter bekommst,dann stehen dir auf dein Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu.
Dir bleiben dann zunächst die 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden Teil ( 100 € - 1000 € Brutto ) noch einmal 20 % Freibetrag und 80 % werden auf deinen Bedarf angerechnet.
Dann noch einmal von 1000 € - 1200 € Brutto,10 % Freibetrag und 90 % Anrechnung,mit einem leiblichen Kind oder einem Kind,dass von dir auch betreut verpflegt und erzogen würde ( von Partner ),würde die letzte Stufe bei 1000 € - 1500 € Brutto liegen.
Du hättest also dann bei 150 € Brutto wie Netto deine 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 50 € noch einmal 20 %,also 10 €.
Dein Freibetrag läge dann bei insgesamt 110 € und 40 € würden dir von deinem jetzigen Bedarf bzw. Leistungen abgezogen.
Du musst es angeben! Das Geld wird aber nicht angerechnet soweit ich weis darf man als Eigenanteil 140€ verdienen so ist, dass zumindest bei uns trotzdem würde ich es angeben, da sie ja eh die Kontoauszüge erhalten und dich dann sowieso fragen würden woher das geld kommt.
Man muss jeder Tätigkeit dem Amt melden. Egal wie viel man verdient.