ist es richtig das wir wegen dem jobcenter nich heiraten dürfen?

10 Antworten

Es kommt nicht darauf an ob ihr verheiratet seid oder nicht,sondern was du dann an anrechenbarem Nettoeinkommen hast und dieses dann euren Bedarf nach dem SGB - ll abdeckt !

Wenn ihr also jetzt schon eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet,ihr also im Bescheid mit 364 € Regelsatz veranschlagt werdet,dann wird dein Einkommen ja jetzt schon auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.

Deshalb würde es darauf ankommen ob ihr erstens als BG - veranschlagt werdet und zweitens,wie viel ihr dann als Aufstockung bekommt.

Denn es könnte dann tatsächlich nach einer Heirat dazu führen,dass kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht,denn dann könnte deine dann Frau über dich versichert werden ( Familienversicherung ) und somit dann der bestehende Anspruch erlöschen.

Musst also erst mal im Bescheid nachsehen was ihr an Regelsatz bekommt,sollte sie noch 404 € bekommen,dann zahlst du nur deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und dein Einkommen würde nicht auf ihren Bedarf angerechnet.

Das kann ich mir aber nicht vorstellen,wenn dem Jobcenter bekannt ist das ihr heiraten wollt,dann werdet ihr sicher derzeit schon als BG - geführt.

Nein, es ist natürlich Unsinn, dass ihr nicht heiraten dürft!

Es ist aber tatsächlich so, dass man in einer Ehe füreinander einstehen muss - und das in absolut jeder Hinsicht, auch finanziell.

Und dass der Staat keine Sachen bezahlt, die man sich eigentlich auch selbst leisten kann - als Ehepaar. Schließlich soll Staatliche Unterstützung für diejenigen sein, die sie wirklich brauchen.

Mich wundert lediglich, dass ihr nicht ohnehin als eheähnliche Gemeinschaft zählt und sie allein deswegen aus dem Bezug rausfällt.

Wurde wahrscheinlich nicht richtig angegeben...

Macht sinn, momentan ist sie für den Staat alleine. Also bekommt sie Förderung dafür. Wenn ihr heiratet ist sie nicht mehr alleine und hat zusammen mit dir villt. soviel Geld zur Verfügung, dass sie keine bezüge mehr bekommt/bekommen würde.

Ob das gerecht ist, ist ne andere frage.

Die haben euch nicht gesagt, dass ihr nicht heiraten dürft. Die haben euch nur darauf hingewiesen, dass ihr spätestens mit der Eheschließung eines Bedarfsgemeinschaft seid und damit auch wirtschaftlich füreinander aufkommen müsst. Das trifft grundsätzlich auch zu. In einer Ehe sollen die Ehepartner füreinander Verantwortung übernehmen - auch wirtschaftlich.

Es ist im Übrigen nicht selbstverständlich, dass ihr als kurz vor der Ehe stehendes, zusammenlebendes Paar nicht schon als Bedarfsgemeinschaft geführt werdet - mit der Folge, dass dein Einkommen auf den Bedarf angerechnet wird. Da müsst ihr noch in der Übergangszeit sein (grundsätzlich ein Jahr) oder einen geduldigen Sachbearbeiter haben.

Selbstverständlich werden deine Einkünfte für die Berechnung des ALG2 mit herangezogen, wenn ihr zusammenlebt.

Das ist unabhängig davon, ob ihr verheiratet seid oder nicht. Da dich das so erstaunt, gehe ich mal davon aus, dass deine Freundin dem Amt euer jetziges Zusammenleben verschwiegen und damit unterschlagen hat. Das kann böse enden für euch.

Um auf deine Frage einzugehen: Natürlich kann euch niemand das Heiraten verbieten. Da ist wohl vermutlich die Aussage der Sachbearbeiterin falsch bei deiner Freundin angekommen.