Nebengewerbe u. arbeitslosengeld

3 Antworten

In den letzten Jahren wurde von den Arbeitsämtern eine Erweiterung eines Nebengewerbes als förderwürdig eingestuft. Wenn es aussichtsreich erscheint, dass Du innerhalb kürzester Zeit aus der Förderung rauswachsen kannst.

Allerdings ist eine Förderung dann schwer zu erhalten, wenn Du unter 50 Jahren alt bist und nicht länger als vier Jahre arbeitslos. Nicht Verschuldet, kein Alkohol- oder anderes Problem vorhanden ist. Dann gilt man nämlich als Top-Arbeitsloser. Für die traut man sich nämlich zu eine Stelle zu vermitteln.

Vermittlung geht vor Förderung. Was das allerdings in Zukunft wird, dass hängt von der Politik ab. Die alte Existenzgründungshilfe beim Alg I wurde von der Pflichtleistung (man brauchte nur einen Antrag stellen) zu einer Kann-Leistung degradiert. Also eine Einzelfallentscheidung.

Als Bedingung wird auch in Zukunft mit Sicherheit ein Businessplan gefordert. Danach ist dann zu zeigen, wie aus dem Shop die Erträge kommen sollen. Produktpalette erweitern oder mehr User auf die Seite bekommen oder oder oder.

Eine Anrechnung des Zuverdienstes ist beim Alg I meines Wissens nach nicht vorgesehen. Beim Alg II ist es das definitiv. Und da wird nicht nach einem realen Gewinn gegangen. Also ich baue mir jetzt mal ein Lager auf oder mache Werbung damit das Geld weg ist, dass läuft nicht.

Die Jobcenter können Dir dann zwar keine Werbung verbieten, aber sie können sie unterbinden. Jobcenter Helmstedt hat einfach gesagt, dass Werbung für Hartz-4-Fälle nicht angemessen sei. Dann wurde um die Werbekosten der Ertrag erhöht und die "zu viel" gezahlten Leistungen in der Höhe zurück gefordert.

Das ist ein ganz schmieriges Pflaster, auf dem man dauernd ausrutschen und auf die Nase fallen kann.

Wenn der Gedanke da ist, sich die Kündigung geben zu lassen oder die ernsthafte Gefahr besteht, dann solltest Du lieber Bar-Rücklagen bilden. Denn ob Du für solche Beratungsbedürfnisse beim Anwalt einen Rechtsberatungsschein von Deinem Amtsgericht erhälst, da wäre ich mir nicht sicher. Außerdem hast Du dann auch Geld zum Ausgleichen, wenn die Leistungen wegen des Gewerbes gekürzt werden sollten. Insbesondere nachträglich soll ja besonders schön schmerzen.

Drücke die Daumen und viel Erfolg.

Ein eigenes Gewerbe zu betreiben ist dasselbe wie eine Nebenbeschäftigung. Du musst Deinen Arbeitgeber davon unterrichten und seine Zustimmung einholen. Ob Du Gewinn erzielst oder nicht spielt dabei keine Rolle. Viel wichtiger ist, ob Dich den Nebenjob/Gewerbe im Bezug auf Deine Arbeitsstelle beeinträchtigt oder nicht.

Solltest Du Arbeitslos werden, dann wird der Gewinn aus Deinem Gewerbe auf dein Arbeitslosengeld angerechnet. Auch hier musst Du angeben wie viele Stunden Du in Deinem Nebenjob arbeitest. Ist das zu viel, dann giltst Du nicht als Arbeitslos und bekommst gar kein Arbeitslosengeld. Wie viel Gewinn Du erzielst, ist auch hier ansonsten völlig egal. Die Frage ist, ob Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst oder nicht. Arbeitest Du Vollzeit in Deinem Gewerbe, dann stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung sondern bist selbstständig (wenn auch erfolglos).

Wenn Du das Gewerbe bereits vor der Arbeitslosigkeit hattest, dann wirst Du wohl sicher keine Förderung für die Neuaufnahme eines Gewerbes bekommen. Außerdem steht sehr zu bezweifeln, dass Du einen webshop heute überhaupt noch gefördert bekommst, aber das muss das Arbeitsamt entscheiden.

Hey vielen Dank für die Blitzantwort. Okay, sollte die Arbeitslosigkeit eintreten muss ich angeben das ich möglichst wenig Zeit dafür aufwende 2-5 Stunden pro Woche oder weniger und gewinne vermeiden, dann stehe ich genauso da wie jemand der einfach nur arbeitslos ist oder wie jemand der auf 400€ Basis oder weniger sich etwas dazu verdient hat.