Alten Schuppen abreißen und neu aufbauen

6 Antworten

Neubau und Abbruch brauchen jeweils eine Baugenehmigung. Der Neubau muss sich an heutiges Recht halten, d.h. es kann passieren, dass ein gleicher Neubau an gleicher Stelle nicht mehr genehmigt wird.

Auch wenn der Neubau baugenehmigungsfrei sein sollte sind alle Vorschriften des Baurechts einzuhalten.

enginmachine  17.04.2014, 04:52

Lieber Seehausen,

auch wenn du deinen Beitrag zu " Bauamt fragen " mehrmals einstellst hilft es nicht weiter. Nur Punktesammlerei. Es gibt zumindest in Bayern ein Bauamt auf jeder Gemeinde. Die stellen die Bebauungspläne auf und bearbeiten die Bauanträge. Wenn ich die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zu einem Baugebiet brauche, dann hole ich mir die von meinem Bauamt. Bei dieser Gelegenheit kann man gleich mal sein Problem besprechen. Das ist dann keine feste Zusage, aber immerhin Hilfreich für die Beurteilung. In der Bayrischen Bauordnung braucht man zum Abbruch eines Gebäudes erst ab 250m³ eine Baugenehmigung. Bei der kleinen Hütte von 25m² wohl nicht.

Von Fraganten sollte man wissen, um welches Bundesland es geht und ob er in einem Baugebiet liegt, oder im Außenbereich.

Seehausen  17.04.2014, 09:00
@enginmachine

Liebe enginmachine, Du lebst leider noch im Gestern. Die Gesetzgeber sind seit etwa 2000 in allen Bundesländern der Ansicht, dass die Bauherrschaft einen "bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser" braucht und deshalb die Bauaufsichtsämter nicht mehr zur Beratung verpflichtet sind. Daraufhin konnte das Fachpersonal quantitativ und qualitativ deutlich reduziert werden. Wird von einzelnen Sachbearbeitern dennoch freundlicherweise freundlich beraten geschieht dies immer mit der Tendenz, sich selber möglichst wenig Arbeit zu machen und kommunalpolitisch nicht anzuecken; derartige "Beratungen" sind nie im Interesse der Bauherrschaft und unterliegen nicht mehr der Amtshaftung. .

Übrigens:

Gemeindebauämter sind außer in Großstädten nie Bauaufsichtsämter und damit weder für Abbruch- noch Baugenehmigungen zuständig. Und Auskünfte von unzuständigen Behörden sind sowieso unverbindlich!

Hurrikan91 
Fragesteller
 17.04.2014, 11:42
@Seehausen

Danke für eure Mühe, also ich wohne in Bayern in einen kleinen Ort.

Ich werde mal bei der Gemeinde nachfragen, vielleicht helfen die mir ja freundlicherweise

Seehausen  17.04.2014, 12:17
@Hurrikan91

Die "kleine Gemeinde in Bayern" ist für Bauordnungsrecht nicht zuständig und wird Dich an die Kreisbauaufsicht verweisen. Dort gilt mein Tipp. Du wirst also nicht darum herumkommen, einen nach Landesbauordnung bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu beauftragen, der Abbruch- und Bauantrag für Dich so stellen wird, dass beides genehmigt wird.

enginmachine  27.04.2014, 08:02
@Seehausen

Lieber Seehausen, in Bayern sind die Gemeinden sehr wohl für die kleine Baugenehmigung zuständig. Die prüfen in erster Linie die vorgaben aus dem BBP mit dem Bauantrag, da sie dann Genehmigungsfrei sind. Auch bei unserem Landratsamt kann ich als Entwurfsverfasser immer noch vieles abklären und erspare den Damen und Herren nur unnötige Arbeit. Das sie nicht dazu verpflichtet sind und nicht verbindlich sind ist schon klar. Nicht überall sind die Paragrafenreiter zu Hause. :-)

Seehausen  27.04.2014, 09:56
@enginmachine

Wenn Du "bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser" bist müsstest DU eigentlich wissen:

1. Nur größere Gemeinden haben eigene Bauaufsicht; kleinere Gemeinden haben zwar die "Planungshoheit", aber nicht die Prüflizenz für Bauanträge und Schwarzbauten

2. Auch die freundlichsten Gemeindebausachbearbeiter geben nur völlig unverbindliche Auskünfte und beraten Dich nicht in Deinem Interesse, sondern in ihrem eigenen Interesse. Außerdem sind sie unzuständig und erteilen keine Baugenehmigungen bzw. prüfen bei baugenehmigungsfreien Vorhaben nicht die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

3. Dein Idealbild von den Behördensachbearbeitern ehrt Dich, dient aber nur Deiner Bequemlichkeit und ist leider völlig antiquiert. Das wirst Du merken, wenn die Beratung falsch war.

Ja wenn du abreist und neu aufbaust sind das zwei Sachen für beides brauchst du eine Baugenehmigung bei so kleinen Sachen sicherlich kein Problem

wenn du "erneuerst" ist das nur eine Reparatur, diese ist genehmigungsfrei, weil es ja nur eine Renovierung ist

Das kann wohl nur die örtliche Baubehörde beantworten. Abreißen ist vielleicht ohne Problem, neu zu bauen kann Schwierigkeiten machen. Vielleicht ist es besser, von "Reparaturen" auszugehen.

Das kann Dir nur die zuständige Baubehörde beantworten ... keiner von uns kennt den Bebauungsplan der bei Euch aufgestellt wurde ...