Muß ich Lärm durch Ladengeschäft unter der Wohnung dulden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie können dem Vermieter die Störung anzeigen und ihn auffordern durch geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen und ihm für den Fall des Unterlassens eine angemessene Kürzung der Miete androhen. Hilft das nichts und Sie fühlen sich auch bei gekürzter Miete weiterhin gestört, dann bleibt Ihnen nur der Umzug in eine ruhige Wohnung ohen Lärmemission von anderer Seite.

trag mal beim gewerbeamt vor, welche immissionen durch den gewerbebetrieb verursacht sind und erfrage ob hier entsprechende auflagen erfolgt sind.

ansonsten bleibt dir die mietminderung, aber bitte schriftlich mit ankündigung zum übernächsten ersten, dann auch rückwirkend. bitte im % satz zurückhaltend sein, der ist letztlich immer strittig.

er hält sich nicht an die gestztlichen ruhezeiten die sind von 22 uhr bis 7 uhr also mieterschutzbund einschalten. mietminderrung.

Dir war bei Anmietung deiner Wohnung bekannt, dass darunter ein Laden betrieben wird. Also warst du mit diesen Verhältnissen bzw. Eigenschaften vertraut und einverstanden. Demzufolge kannst du jetzt deshalb keine Mietminderung geltend machen. Was bleibt, wäre eine andere Wohnung zu suchen. Leider ist die Rechtslage so, was dich natürlich nicht freuen wird.

mieterbund anrufen und nachfragen.
wobei die lieferzeiten echt etwas hart sind.