Muss ich kleine Löcher (von Reißzwecken) bei Auszug alle verschließen?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Es müssen alle Löcher, auch ganz kleine, zugemacht werden. 100%
Kleine Löcher von Reißzwecken müssen nicht zugemacht werden 0%
Müssen nicht zugemacht werden, wenn es nicht zu viele auf einer gewissen Fläche sind 0%

5 Antworten

Diese Abstimmung ist doch wohl nicht ernst gemeint?`Natürlich sind die Löcher zu verschließen. Die Löcher in den Paneelen sind gleichzusetzen mit Löchern in Fensterrahmen (have a look at google). Dies stellt eine Beschädigung dar. Hierbei geht es auch nciht um eine wirksam vereinbarte Schönheitsrep. oder nicht. MfG

Ich hätte nie Reiszwecken in Holzpanele gedrückt, weil man die Löcher immer sehen wird und den Schaden nie beheben kann, das sieht aus, als wär ein Holzwurm drin. Sorry, meiner Ansicht nach geht das nicht, genauso wie man in Holztürrahmen etc. keine Reiszwecken reindrücken darf. Kleine Löcher in der Wand bei z.B. Rauhfaser oder Putz schließen sich meistens automatisch beim streichen oder wenn nicht, dann mit ganz wenig Gips oder Silikon. Problem ist jetzt, dass du sie schlecht zumachen kannst. Du kannst ja mal im Baumarkt fragen, ob es etwas für Holz gibt.

Es müssen alle Löcher, auch ganz kleine, zugemacht werden.

Soweit ich weiß müssen ALLE löcher zugemacht werden

Soweit ich weiß müssen ALLE löcher zugemacht werden

Nicht zwingend.

Was steht denn überhaupt im Vertrag wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist?

Kleine Löcher in Holzpanelen auch?

Kann man auch. Mit Holzkitt z. B.

Geht das mit Holzhit auch bei so kleinen Löchern?

Es ist so ein Formular-Standard-Mietvertrag in dem auch steht, dass Schönheitsreparaturen auf meine Kosten gehen.

Ist es nicht Ziel der Sache die Löcher einfach unsichtbar zu machen, z.B. mit Holzhitt? Da der Wechsel aller Panele absolut unverhältnissmäßig wäre

@geflechtmeister

Das muss man können. Macht man es nicht gut, sind zwar die Löcher zu, aber die Bereiche um die Löcher sind fleckig und dann kann man die Paneele erst recht runter reissen.

der vermieter hat recht, die wohnung muss wieder in den urzustand ** wenn du dafür die panele wechseln musst, dann musst du das

wenn du mir meine holzdecke perforiert hättest, würde ich btw eine ganz neue decke wollen

Ich glaube nicht, dass das verhältnissmäßig wäre.

Übrigens, im "Urzustand" waren ebenfalls noch größere Löcher im Lampenbereich vorhanden die "gestopft" wurden und man sieht es auch viel eher als die kleinen Löcher. Soll ich die dann auch wieder dort hin tun?