Muss ich GEZ nachzahlen obwohl der Haushalt wo ich zur Untermiete gewohnt habe befreit war ( vom Arbeitsamt )?

6 Antworten

( da ich ja von nichts ne Ahnung hatte )

armes Kerlchen - es darf zwischenzeitlich als bekannt vorauszusetzen sein, dass für jeden Haushalt ein Rundfunkbetrag von monatlich 17,50 Euro zu entrichten ist.

Und wenn eine WG 20 Bewohner hat - und 19 Bewohner von den Gebühren befreit sind - tja den letzten beißen die Hunde - der ! muss dann halt diese Gebühr bezahlen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-beitragspflicht-und-meldung-5793

Jeder volljährige Wohnungsinhaber ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, sich anzumelden. Dabei genügt es, wenn eine in der Wohnung lebenden Personen sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt.

Du bist Deiner Pflicht Dich dort anzumelden nicht nachgekommen - und ja der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice kann diese Beiträge rückwirkend fordern ( bis 2013 ) .

Einzige Möglichkeit -- Ratenzahlung vereinbaren.

Ansonsten - es findet "regelmäßig" ein Datenabgleich statt:

https://www.n-tv.de/ratgeber/GEZ-sucht-nach-Schwarzsehern-article20421731.html

Schwarzlicht42  08.06.2018, 11:13

Eig. gehören die GEZ Wi***ser alle abgeschlachtet - mal sehen wanns den erten armen Tropf trifft... :D

PatrickLassan  08.06.2018, 11:23
@Schwarzlicht42

GEZ gibt es nicht mehr, und der Beitrasservice verfährt nach den gesetzlichen Vorschriften.

Schwarzlicht42  08.06.2018, 11:25
@PatrickLassan

Das ist doch ein und das selbe Gesindel. GEZ ist kürzer als Beitragsservice und jeder weiß, welches Pack damit gemeint ist. Na und bei der Menge an "Freunden" die die haben, naja ich bin gespannt wann der erste von den Millionen mal ausrastet! 8) Wegelagerer waren halt noch nie beliebt... :D

wilees  08.06.2018, 11:27
@Repwf

Aber er hat mit in einer / dieser Wohnung gewohnt, und da er selbst keine Befreiung hatte / hat schuldet er den "Wohnungsbeitrag". So einfach ist das.

Repwf  08.06.2018, 11:28
@wilees

Zeig mir mal wo das steht !

PatrickLassan  08.06.2018, 11:29
@Schwarzlicht42

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist gesetzlich bzw durch einen Staatsvertrag, der Gesetzeskraft hat, geregelt. Solange dieser Staatsvertrag nicht aufgehoben wurde, gilt er.

Dass Leuten nicht gefällt, wenn sie etwas zahlen müssen, ist verständlich, dennoch sind die Mitarbeiter des Beitragsservice weder Pack noch Gesindel.

Schwarzlicht42  08.06.2018, 11:32
@PatrickLassan

"Die A-Bombe ist nur zur Abschreckung und kann in Konflikten nicht eingesetzt werden'" - na und, dafür erntet diese Behörde auch genügend Hass und Abscheu.

Deutschland ist eh ein Fass ohne Boden...wer hier noch ernsthaft mitmacht... :-D

"dennoch sind die Mitarbeiter des Beitragsservice weder Pack noch Gesindel." - und natürlich ist es Pack und Gesindel. Glaub solche Leute halten ihren Arbeitsplatz auch lieber geheim und posaunen es nicht so raus, außer vlt. der Omma gegenüber... :-D

PatrickLassan  08.06.2018, 11:32
@Repwf

§ 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag besagt, dass sich die Befreiung innerhalb der Wohnung nur „auf auf dessen Ehegatten,2. auf den eingetragenen Lebenspartner,3. auf Kinder des Antragstellers und der unter den Nummern 1 und 2 genannten Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und 4. auf die Wohnungsinhaber, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 berücksichtigt worden sind." erstreckt.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=19124&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=380136

PatrickLassan  08.06.2018, 11:33
@Schwarzlicht42
natürlich ist es Pack und Gesindel.

Ich hätte gerb mal eine Begründung, warum jemand, der seine Arbeit entsprechend gesetzlicher Vorgaben macht, diese Bezeichnungen verdient.

Schwarzlicht42  08.06.2018, 11:36
@PatrickLassan

Nö wieso. Ich muss meine Meinung überhaupt-nicht begründen. Und der Staat ist nun mal ein Stück sch***e, was eh viele nicht leiden können (außer Deutsche - die lieben den Staat - auch wenn ein Mann mit einem viereckigen Bart sich anschickt eine Religion komplett abzuschaffen)... :D

PatrickLassan  08.06.2018, 11:38
@Schwarzlicht42

Schön. Meiner Meinung nach gehört dein Gefasel an den Stammtisch. Begründen muss ich das ja nicht.

Schwarzlicht42  08.06.2018, 11:41
@PatrickLassan

Nein und da stimme ich dir sogar zu... :-D Musste trotzdem mal gesagt werden... ;-P

PatrickLassan  08.06.2018, 11:44
@Schwarzlicht42

Das übliche 'musste mal gesagt werden' bzw. 'das wird man ja noch sagen dürfen'. Das folgt immer dann, wenn der vorhergehende Text nichts weiter als geistige Diarrhoe war.

Schwarzlicht42  08.06.2018, 11:44
@PatrickLassan

Na wenn das deine Meinung ist. Meinungen muss man halt auch nicht begründen... :)

Sofern auch nur eine Person in der Wohnung lebt, die keine Befreiung hat, ist der Rundfunkbeitrag für die Wohnung fällig (Ausnahme Verheiratete) - daß die anderen Personen befreit sind, ist unerheblich.

Die nicht befreite Person muß zahlen und kann versuchen, sich das Geld von den anderen anteilig zurückzuholen.

Stevesidney 
Fragesteller
 08.06.2018, 10:49

Ok Danke 😄

DerSchopenhauer  08.06.2018, 10:55

"Die nicht befreite Person muß zahlen" - nicht ganz richtig ausgedrückt:

Damit meine ich, daß, wenn eine Person keine Befreiung hat, automatisch alle gesamtschuldnerisch haften und die Einzugsstelle kann sich einen beliebigen Zahlungspflichtigen aussuchen.

Zudem sind nun auch alle Personen als beitragspflichtig anzumelden.

Stevesidney 
Fragesteller
 08.06.2018, 11:16
@DerSchopenhauer

Ok ich danke dir für die schnelle Info 👍🏼

Befreit werden können nur Personen und nicht Haushalte. Innerhalb einer Wohnung (nicht Haushalt) sind grundsätzlich alle volljährigen Bewohner zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet, allerdings muss nur einmal pro Wohnung gezahlt werden (sog. gesamtschuldnerische Haftung). Auf die Frage Hauptmieter oder Untermieter kommt es dabei nicht an.

Befreite Personen müssen nicht zahlen. Sind alle Personen innerhalb der Wohnung befreit und nur der Untermieter nicht, dann muss dieser den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen. Du musst also leider für die ganze Zeit zahlen. Da ist auch nichts verjährt, schon deshalb nicht, weil du die Rundfunkbeiträge hinterzogen hast (dann gilt die 3-jährige Verjährungsfrist nicht, sondern die Höchstfrist von 10 Jahren); du hättest dich beim Einzug in die Wohnung anmelden müssen. Von befreiten Personen kann man sich die gezahlten Rundfunkbeiträge auch nicht anteilig erstatten lassen.

Ich empfehle dir, Ratenzahlung zu beantragen, wenn du Schwierigkeiten hast, den Betrag auf einmal aufzubringen.

Stevesidney 
Fragesteller
 08.06.2018, 11:51

ich danke dir , ja wird wohl auch darauf hinaus laufen leider ... vielen Dank für die Info 👍🏼

ja, geht, weil der Rundfunk sich diese Vorgehensweise bei den entsprechenden Institutionen usw.. hat absegnen lassen... ( Zitat: " eine Krähe... usw.. " )

nach drei Jahren verjährt eine eventuelle Widerspruchsfrist bz. verfahren, wenn es denn nicht vorher einen Abschluß gefunden hat, was aber sehr unwahrscheinlich ist und dann auch zu 99,9 % immer zugunsten dieses " Vereins "

die Crux ist, daß die Verjährung mit dem 01.01. des Folgejahres beginnt; deine Geschichte also von 2014 oder 15 herrührt -

den Anwalt kannste vergessen, weil der gar nichts machen kann, sondern dir nur noch mehr Geld aus der Tasche zieht - laß also die Finger davon, zumindest frag`vorher, was das kostet... (Streitwert)

anzuführen wäre noch, daß eine Befreiung deines Vermieters nicht automatisch auch eine Befreiung für dich nach (sich) zieht... ich frag`mich bloß, wie die an deine Daten usw.. kommen trotz Datenschutz usw...

wenn Du dort nur zur Untermiete gewohnt hast, bist nicht Du, sondern der Hauptmieter für die GEZ verantwortlich ...

Stevesidney 
Fragesteller
 08.06.2018, 10:44

Ja genau aber die sind befreit vom Amt aus , deshalb wundere ich mich das die GEZ mich anschreibt und das erst nach 3 Jahren ?

critique  08.06.2018, 10:49
@Stevesidney

weil Du wahrscheinlich mehrfach an diese Adresse Post bekommen hast und die GEZ auch die Meldeämter einschaltet, um säumigen Zahlern "auf die Schliche" zu kommen ...