Rundfunkbeitrag auch monatlich zahlen - was tun?

8 Antworten

Ein Bekannter von mir zahlt seit 1 Jahr auch monatlich. Bisher ohne Probleme.

Ich verstehe Deine Erbitterung. Vom mir sehen die bereits seit fast 30 Jahren weder einen Pfennig noch einen Cent. Die haben mich gar nicht im System.

Seit 30 Jahren zahlst du nichts mehr????? Und die melden sich nicht bei Ihnen? Krass:/ ich möchte so gerne rebellieren aber möchte kein Vollstreckungsverfahren bekommen..

Jeder ist selbst dafür verantwortlich die GEZ anzumelden - tust du das nicht und wirst erwischt - wirst du rückwirkend zur Kasse gebeten.

Ruf dich mal an und frag nach.

Ruf doch *

Erstmal war das keine Rechnung, eher eine Mahnung. Der Beitrag ist Bringepflichtig. Und die Zahlungen sind immer für 3 Monate. Bei dir also 2 x 17.98 (Febr und März) + 3 x 17.50 .(April, Mai, Juni).

Wie eine Mahnung? Ich habe davor keine Rechnung von denen bekommen! Das einzige was ich denen geschickt habe war die Anmeldung und das ich Überweisung gewählt habe. Dann kam von denen die Bestätigung und das die mir separat noch ein Rechnungsschreiben schicken werden nix kam. Und jetzt rückwirkend von Februar 16 bis Juni 16 zu zahlen verstehe ich nicht.. Dann hätten die doch den Juli mitreingenommen wenn die doch alle 3 Monate den Beitrag haben wollen?

@loveline1

Was verstehst du an Bringe Pflicht nicht? Die schicken keine Rechnung , du zahlst einfach ohne Aufforderung. Erst wenn du nicht zahlst werden die Aktiv.

Achso.. Sorry ich wusste nicht was der Begriff bedeutet. Aber die schicken doch immer einen Überweisungsträger mit der Bankverbindung und dem Verwendungszweck? Und wieso für 5 Monate? Ich habe doch keine Mahngebühr bekommen dann ist das keine Mahnung

@loveline1

Eine Mahnung muss nicht unbedingt gleich auch Mahngebühr bedeuten. Und der Überweisungsträger dient eher als hinweis das es soweit ist wieder zu zahlen. Die müssen das nicht machen. Auch kann man das einfach Online Überweisen oder per Lastschrift. Und alle Formulare bekommst du auch Online zum Ausfüllen.

Wegen der 5 Monate hatte ich ja schon geschrieben. 2 Monate zählen noch zu den ersten 3 Monaten des Jahres und ab dann immer 3 Monate zahlen.

@compu60

Und wieder hat ein Volltrottel ohne jede Ahnung mit negativ Bewertung zugeschlagen. Traut sich nicht seine Ahnungslosigkeit einen Namen zu geben.

Ich zahle schon immer monatlich per überweisung. Probleme gibt es nicht, da du ja letztlich zahlst.

du musst die kosten nachzahlen seit februar, dass hast du die letzen monate ja noch immer nicht erledigt.  es wird immer im dreimonatsrhythmus bezahlt und der zahltag ist der 15. des mittelmonats - als 2-4/2016 - fälligkeit war 15.3.

5-7 - fälligkeit ist der 15.6. etc. du kannst natürlich auch im voraus vierteljährlich, halbjährlich oder ganzjährig zahlen. wenn du das möchtest überweisen, im dauerauftrag oder per lastschrift.

moantliche zahlungen sind nicht gewünscht. aber wenn du den dauerauftrag so einrichtest, das er immer einen monat im voraus ist, wird dich auch keiner daran hindern können. strafen gibts nicht dafür. auf nachfrage würde man dir einfach nur sagen, dass monatliche zahlung nicht möglich ist und nicht erwünscht. aber tun kannst du es trotzdem. machen auch einige