Muss ich für Reparaturkosten der Klapp Treppe zum Dachboden bezahlen ?

5 Antworten

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Vermieter. Ein Haus ohne Dachboden zu mieten muss explizit im Mietvertrag verankert sein, klingt aber sehr unwahrscheinlich. Der Vermieter kassiert die Miete Monat für Monat, also verfügt er über Einnahmen. Setzt er nichts instand, so ist eine angekündigte Ersatzvornahme vermutlich das richtige Mittel, aber die Kosten können nach Ankündigung nur ab der übernächsten Mietzahlung gegen die Miete aufgerechnet werden. 300€ für eine Kleinreparatur wird vermutlich auch nicht im Mietvertrag vereinbart worden sein, also nicht rechtswirksam.

Die 300 Euro sind für das Jahr angesetzt, also in Ordnung. Die Frage ist, ob es auch einen Betrag je Einzelreparatur gibt. Wenn nicht, ist die Klausel unwirksam. Dieser dürfte auch nur 100 EURO max. betragen.

Guten Abend,


wenn der Dachboden nicht im Mietvertrag Bestandteil ist sehe ich keine Möglichkeit, dass hier Ansprüche gegen den Vermieter erhoben werden können. Dann hat der Vermieter auch das Recht, diesen zu sperren bzw. zu schließen.



Grund­sätzlich gilt: Der Vermieter muss die Wohnung instand halten. Nur kleine Reparaturen darf er auf die Mieter abwälzen, muss sich dabei aber an Grenzen halten. Gerichte halten in der Regel Kosten von maximal 100 Euro für zumut­bar. 

Sofern es Bestandteil des Mietvertrages ist muss der Vermieter dafür aufkommen.



Es ist Vermietersache, wenn während der Miet­zeit etwas in der Wohnung durch Verschleiß kaputt­geht. So steht es in Paragraf 535 des Bürgerlichen Gesetz­buchs. Dennoch müssen die Mieter manche Reparaturen tragen. Sie sind zum Beispiel für die Ausbesserung von Schäden zuständig, an denen sie selbst schuld sind. Lässt ein Mieter einen schweren Gegen­stand auf die Fliesen fallen, muss natürlich er den Schaden bezahlen. Außerdem dürfen Vermieter Mieter vertraglich zu Schön­heits­reparaturen verpflichten, also zum Streichen und Tapezieren der Wohnung. Die Recht­sprechung erlaubt es Vermietern durch­aus auch, die Kosten bestimmter kleinerer Reparaturen per Vertrag auf den Mieter abzu­wälzen. Das klappt aber nur, wenn der Vermieter bei der Formulierung der Vertrags­klausel zwei Regeln beachtet. Erstens muss die Klausel Kosten­grenzen nennen, damit der Mieter bei Unter­schrift des Miet­vertrags schon wissen kann, wie viel er maximal zahlen muss, und die Grenzen müssen angemessen sein. Und zweitens darf die Klausel dem Mieter nur Kosten für Reparaturen an Einrichtungs­gegen­ständen in der Wohnung aufbürden.



Im Jahr 2005 segnete das Amts­gericht Braun­schweig 100 Euro ab (Az. 116 C 196/ 05), das Amts­gericht Würzburg 2010 sogar 110 Euro (Az. 13 C 670/10). 

Ich hoffe ich konnte helfen

Wissensdurst84






Wer das ganze Haus mietet, mietet natürlich auch den Dachboden mit. Der Ausschluss müsste dann wörtlich im Mietvertrag aufgeführt sein.

@DerHans

Deshalb sagte ich, ob er bestandteil des mietvertrages ist, da der vermieter sagt er wäre es nicht. das war meine argumentation

@DerHans

das wäre allerdings unwirksam. Haus ist Haus und nicht ohne Treppe, Türen, Dach etc..

wenn der Dachboden nicht im Mietvertrag Bestandteil ist sehe ich keine
Möglichkeit, dass hier Ansprüche gegen den Vermieter erhoben werden
können.

wenn der Dachboden nicht im Mietvertrag Bestandteil ist sehe ich keine
Möglichkeit, dass hier Ansprüche gegen den Vermieter erhoben werden
können.

Hast du dir überlegt, was du da geschrieben hast? Was ist denn dann mit dem Dach etc. ? Ist das auch nicht mitvermietet?

Was meinst du denn, ist dein Recht als Mieter? Die Dachbodentreppe war doch bei deiner Besichtigung schon so. Das hast du sehen können. Und mit deiner Unterschrift unter den Vertrag hast du den Zustand so akzeptiert. Oder hast du bereits vor Mietvertragsunterzeichnung die Treppe bemängelt und wurde dir die Reparatur nachweislich zugesagt? War bei der Besichtigung ein Mangel sichtbar vorhanden und wurde so akzeptiert, kann nach Unterzeichnung keine Mängelbeseitigung mehr verlangt werden.

Wenn der DB tatsächlich nicht Bestandteil der Mietsache ist, wurde das im Mietvertrag vermerkt? Wenn nicht, dann ist er Bestandteil der Mietsache, du hast ja das Haus gemietet und nicht nur eine Wohnung im Haus.


Hallo Frau Meier ,

Danke für die Antwort. Sicher habe ich die Treppe zum Dachboden gesehen und für ok befunden. Da der Rahmen aber Leihen haft eingebaut und verschraubt wurde. Oder aber mit Spannung eingebaut wurde. Oder oder oder ich bin kein Schreiner und sehe das sich der Rahmen aus der Flur Decke löst, dass heißt dass über kurz oder lang die gesammte Leiter mit Rahmen rausfallen wird. Und nur das versuche ich zu verhindern. Ich bin vielleicht kein Schreiner aber den Rahmen einer Dachboden Leiter mit 4 Schrauben zu fixieren ist Stümperhaft und nicht vom Fachmann verbaut. 

LG   

@hexefischer

Natürlich muss eine vorhandene Dachtreppe auch gefahrlos begehbar sein. Wenn der Hausbesitzer sich die Reparatur nicht leisten kann (oder will), darf er eben nicht vermieten.

Setzt ihm SCHRIFTLICH eine Frist, den Mangel zu beheben. Wenn die Frist verstrichen ist, könnt ihr selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten mit den nächsten Mieten verrechnen.

@hexefischer

Bei der Besichtigung war es also nicht ersichtlich, dass die Treppe nicht fachgerecht eingebaut wurde und es war auch kein Mangel ersichtlich? Der Schaden trat erst mit der Zeit auf? In dem Fall wäre der Vermieter zuständig vorausgesetzt die Kosten fallen nicht unter die Kleinreparaturklausel. Bitte  gebe mal an, wie hoch der Betrag für Kleinreparaturen pro Einzelfall ist.  Die 300 € gelten ja für Kleinreparaturen pro Jahr, nicht pro Einzelfall.

Wenn die Reparaturkosten den im MV angegeben Betrag pro Einzelfall nicht übersteigt, wirst du die Kosten tragen müssen, da die DB-Treppe durch Nutzung des DB deinem ständigen Zugriff unterliegt. Sind die Reparaturkosten auch nur 1 Cent teurer, muss der Vermieter zahlen und zwar komplett.

@TrudiMeier

Diese Instandsetzung ist mit Sicherheit keine Kleinreparatur.

Wenn du eine Reparaturklausel bis 300 € unterschrieben hast, gilt die auch,

Natürlich, wenn du ein ganzes Haus mietest, gehört auch der Dachboden dazu. Der muss ja auch für den Schornsteinfeger begehbar sein.

Danke für die Antwort. Vielleicht sollte ich es darauf ankommen lassen dass der Zugang verschlossen wird. Dann kann sich der Schornsteinfeger mit dem Problem auseinandersetzen. Ein Zugang zum Dach von außen ist nicht gegeben und somit kann der Handwerker seine Arbeit nicht verrichten.

Vielleicht wird ja das Obergeschoss als nächstes Gesperrt da die Gefahr besteht dass die Dachboden Leiter samt Rahmen rausfällt.

L. G.

"Im Mietvertrag steht dass ich Reparaturen bis 300 € im Jahr selbst
zu tragen habe"

Das klint nach mietvertrglich vereinbarter Bagatellschaden- bzw.
Kleinreparaturklausel
. Wäre die auch im Einzelfall auf bis zu 120 EUR
begrenzt, gilt sie als wirksam vereinbart und eine Installation, die dem
häufigen Zugriff des Mieters unterläge, hätte er tatsächlich bis zu
dieser Höhe und dem Jahresaufwand nach selbst zu tragen.

WIE KANN ICH MICH VERHALTEN UND WIE KOMME ICH ZU MEINEM RECHT ALS MIETER???

Welches "Recht"? Darauf kommt es garnicht an: Wenn der Dachboden nicht ausdrücklich als Wohnraum mitvermietetet ist, ist die Carrera-Bahn unverzüglich abzubauen und die forgestzte Nutzung als Spielzimmer zu unterlassen. Das gälte selbst dann, wenn dort lediglich bestimmungsgemäße Nutzung, etwa als Trockenboden, vereinbart  wäre, die nunmher insgesamt ausdrücklich widerrufen wurde :-O

Andernfalls berechtigte dies zu fristloser Kündigung :-O

G imager761