Muss ich eine Sachverhaltsschilderung abgeben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn du bereits alles im Anhörungsbogen angegeben hast, kannst du in dem jetzt zugesandten Bogen dich darauf beziehen. Denn wenn du denn jetzt noch einmal ohne genau zu wissen, was im Anhörungsbogen protokolliert wurde, diesen ausfüllst könntest du dich allenfalls verplappern. Einfach mittteilen, dass bereits alle Angaben im Anhörungsbogen gemacht wurden.

Wenn du allerdings der Meinung bist, der Tatverwurf lief doch anders ab, wie im Anhörungsbogen zugegeben -dann wenn es sich für dich positiver darstellt - dann kannst du ja den vorliegenden Bogen noch einmal so wie du jetzt meint war es, ausfüllen. Aber ob das nun glaubwürdiger oder günstig für dich ist, kann keiner beurteilen.

helmutgerke  19.05.2012, 10:40

danke, @aqqlecrumble - für den "Stern"

Es reicht vollkommen, dass du die Tat einräumst und selbst das ist optional, da du als Verdächtiger/Angeklagter NIE eine Äußerung zur Tat abgeben mußt.

Du schreibst halt wie, wo, wieso und warum Du das gemacht hast. Vielleicht kommst Du so um eine Gerichtsverhandlung mit Zeugenaussagen herum. Ansonsten könnte es nämlich teuer werden.

aqqlecrumble 
Fragesteller
 09.05.2012, 14:49

okay. also es war ein diebstahl geringwertiger sachen, und ich habe auch im laden schon den schadensersatz bezahlt. warum sollte es denn noch zu einer gerichtsverhandlung kommen? mehr kann ich ja auch nicht tun, als das geld zu bezahlen..

Plasmafunke  09.05.2012, 14:53
@aqqlecrumble

Ich habe keine Ahnung. Vielleicht rufst Du mal dort an. Die Telefonnummer steht doch bestimmt auf dem Anschreiben.

helmutgerke  09.05.2012, 15:03
@aqqlecrumble

nun rückst du mit ein wenig mehr heraus.

Gegenüber welcher Stelle hast du denn nun den in der Frage genannten Anhörungsbogen mit dem Zugeständnis abgegeben?

Wenn das lediglich gegenüber dem Ladeninhaber bzw. seiner Bediensteten/Detektive war, dann kann es nur gut für dich sein - nun eine Sachverhaltsschilderung gegenüber der Polizei abzugeben.

In dem Diebstahlprotokoll wird der Sachverhalt so geschildert, wie es vom Protokollierenden gesehen wurde.

Du schilderst nun gegenüber der Polizei wie es dazu kam. Was man dort reinschreiben sollte, kann dir auch keiner sagen, denn wir wissen nicht im Einzelnen um was es ging und wieso, weshalb du unbedingt einen Diebstahl begangen musstest. Schreibe aber nicht im Bogen, eine innere Stimme verführte dich etwas einzustecken.

Ontario  26.05.2021, 11:31
@aqqlecrumble

Wenn der Geschädigte die Anzeige zurückzieht, weil du Schadenersatz geleistet hast, dann könnte die Möglichkeit bestehen, dass das Verfahren eingestellt wird.

mehr kann ich ja auch nicht tun, als das geld zu bezahlen..

Das wird der Richter aber anders sehen.....vermute ich mal.

aqqlecrumble 
Fragesteller
 09.05.2012, 14:58

lol naja was soll ich noch machen? soll ich jetzt damit rechnen, verhaftet zu werden?

Maximilian112  09.05.2012, 15:08
@aqqlecrumble

So lol finde ich das nicht.

Das eine war eine zivilrechtliche Forderung, die hast Du beglichen. Der Staatsanwalt wird ev eine Strafe fordern, zB Arbeitsstunden.

Wenn es ein ganz kleiner Delikt war wird er ev auch ganz einfach das Verfahren einstellen.

Also: Laß Dich überraschen!

helmutgerke  09.05.2012, 15:09
@aqqlecrumble

bei einem Diebstahl von geringfügigen Wert und wenn du bisher nicht strafauffällig in Erscheinung trats, dann kommt es im Regelfall auch zu keiner Gerichtsverhandlung.

Was passieren kann, falls du keine Sachverhaltsschilderung einreichst, aufgund der Schilderung des Ladeninhabers der Staatsanwalt eine Entscheidung trifft.

Du hast doch jetzt die Chance, klarzustellen das du die Sache bereust und keinesfalls wieder vorkommt und trallala.

aqqlecrumble 
Fragesteller
 09.05.2012, 15:19
@helmutgerke

gut, danke für eure antworten. :)

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