Polizei Anhörungsbogen Teilschuld

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Hallo rippchen09,

im Bußgeldverfahren gibt es keine Teilschuld. Im Bußgeldverfahren geht es darum, ob Du den Verstoß so wie angeführt begangen hast.

Dabei kann jeder der beteiligten Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und kann den dem entsprechenden Bußgeldbescheid erhalten.  

Laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog gibt es im Zusammenhang mit Fehler beim Rückwärtsfahren und dem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug nur eine Möglichkeit wie der Bußgeldbescheid ausfällt:


Tatbestandsnummer: 109649

Tatvorwurf: Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß


Der A - Verstoß hat keine Folgen, wenn Du außerhalb der Probezeit bist.

Bist Du noch innerhalb der Probezeit, musst innerhalb einer gewissen Zeit (3 Monate) an einem Aufbauseminar teilnehmen, dessen Kosten bis zu 400,00 Euro betragen können. Zudem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.

Wenn der andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls einen Verstoß gegen die StVO begangen hat, muss er genauso wie Du mit einem Bußgeldbescheid rechen.

Wie gesagt, es gibt im Bezug auf Bußgelder keine Teilschuld. Jeder der einen Verstoß gegen die StVO begeht erhält den Bußgeldbescheid so wie er im Bußgeldkatalog / bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog drinnen steht.

Es ist jetzt nicht so, dass wenn Du nur 50 % am Unfall Schuld hast, auch nur 50 % des Bußgeldes bezahlen musst, nur die Hälfte der Punkte bekommst und sich die Probezeit nur um ein Jahr verlängern würde.

Wer die volle Schuld / Teilschuld hat, spielt nur bei der Schadensregulierung eine Rolle, sprich wer wieviel von der gegnerischen Versicherung bekommt.

Schöne Grüße
TheGrow 

Hm, OK dass ist natürlich nicht so gut, grade bei so nen kleinen Kratzer, so ne Strafe....

Aber ging nicht anders: Der andere Fahrer wollte es "ohne" regeln gegen 1000€, was aber viel zu viel war. Also musste ich ja anrufen...

Oder hab ich vlt. noch Hoffnung auf nur 35€, denn müsste im Anhörungsbogen nicht auch schon der genaue Tatvorwurf drin stehen? Und dann auch ohne Rechtschreibfehler ;-)

@rippchen09

Ich wünschte Dir zwar, dass man auch auf 35,- Euro hoffen kann, aber ich befürchte es wird bei der von mir angeführten Summe von 128,50 Euro bleiben.

Bei 35,- Euro würdest Du übrigens keinen Anhörungsbogen bekommen, sondern gleich den Bußgeldbescheid mit Zahlschein über 35,- Euro.

Grundsätzlich gilt, dass Verwarnungsgelder ( bis 55,- Euro) im vereinfachten Bußgeldverfahren eingezogen werden. Das heißt, man bekommt keinen Anhörungsbogen, sondern gleich den Bußgeldbescheid mit Zahlungsaufforderung. Im vereinfachten Bußgeldverfahren sind auch die 28,50 Euro an Verwaltungskosten nicht fällig.

Er wenn Bußgelder (ab 60,- Euro) fällig werden, wird Dir vorher ein Anhörungsbogen zugesendet und erst nach Beantwortung des Anhörungsbogens wird Dir der eigentliche Bußgeldbescheid zugesendet. Zu den Bußgeldern kommen auch immer die 28,50 Euro dazu.

An deiner Stelle würde ich davon nichts ankreuzen, sondern die entsprechenden Punkte komplett streichen und auf einem zusätzlichen Blatt, den genauen Tathergang beschreiben und auch aufführen, dass du eine Teilschuld anerkennst - jedoch auch der andere Unfallbeteiligte eine Mitschuld am Unfall hat. Wichtig ist hierbei natürlich bei der Wahrheit zu bleiben, sehr detailliert den Unfallhergang zu beschreiben und falls vorhanden auch Zeugen zu benennen. Wenn du dir nicht sicher bist, würde ich mich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, damit du aus der Sache gut raus kommst. Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren hast du das Recht, dich zum Tatvorwurf zu äußern und zu verteidigen. Kleine Anmerkung noch: Dir wird ein Fehler beim Rückwärtsfahren vorgeworfen. Hier verweise ich auf den Inhalt von § 9 Abs. 5 der StVO. Aus beruflicher Erfahrung kann ich dir ebenfalls sagen, dass der, der rückwärts gefahren ist und einen Unfall baut, in den meisten Fällen die Hauptschuld bekommt, da u. U. die besondere Sorgfaltspflicht beim rückwärts fahren verletzt wurde. Viele Grüße Alex

Danke schon mal soweit, ja das mit der quasi automatischen Teilschuld beim Rückwärtsfahren ist mir bekannt.

Mir kam auf einer engen Straße in einer Rechtskurve ein Bus entgegen beide stoppten, ich ließ mich rückwärts rollen, während er sich versuchte weiter vorbeizuquetschen, somit auch mehr auf meine Seite kam. Dabei kam mein Spiegel an seine Seite. Leider sprechen die Spuren am Lack nur für mein Rückwärtsfahren....

Nach deiner Beschreibung sehe ich das auch so. Der Busfahrer hätte entweder warten und dich raus fahren lassen müssen oder du hättest das Rückwärtsfahren abbrechen und die Straße wieder frei machen müssen um den Bus durch zu lassen. Das kann ich an der Stelle jetzt nicht beurteilen kommt ganz auf die Gesamtsituation an und darauf, was das "kleinere Übel" gewesen wäre oder was unter den damaligen Umständen am verhältnismäßigsten gewesen wäre. Ggfs. könnte man noch versuchen dem Busfahrer eine Teilschuld auf Grund vom fehlenden Seitenabstand zu dir beim Überholen/Vorbeifahren oder weil er u. U. den Gegenverkehr behindert hat. Grundsätzlich gilt aber bei Hindernissen auf der Fahrbahn, dass man als Fahrzeugführer immer besonders achtsam seien muss, da diese Verkehrssituation ein erhöhtes Unfallrisiko darstellt. Das bedeutet zudem auch, nicht auf das Vorfahrtsrecht zu bestehen (egal ob es durch ein Verkehrszeichen sogar gewährt wird). Anwendbar wäre: ggfs. §5 / §6 StVO und vorallem §1 Abs. 2 StVO sowie §49 Abs. 1 Nr. 1 StVO. Ein vielleicht interessante Niederschrift dazu: Bei Google nach "Vorbeifahren an Hindernissen Fahrregeln" und dann auf eine PDF Datei (vmtl. 1. Eintrag) welche unter

www.svr.nomos.de

gehostet wird klicken.

Hallo AlexPOLViersen,
hallo rippchen09,

ihr begeht im Moment beide einen kleinen Denkfehler.

Es spielt im Bezug auf den Anhörungsbogen gar keine Rolle, wer eine Teilschuld hat. Im Anhörungsbogen und letztendlich im Bußgeldbescheid  geht es einzig und alleine darum, ob man den Verstoß so wie vorgeworfen begangen hat. Ob der andere Verkehrsteilnehmer mit dem man zusammengestoßen ist ebenfalls einen Fehler im Sinne einer Ordnungswidrigkeit begangen hat, spielt hier keine Rolle. War das der Fall, erhält natürlich der andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls ein Bußgeld für den Verstoß, denn er begangen hat.

Jeder Verstoß ist komplett nur für sich zu sehen und jeder wird für die Ordnungswidrigkeit die er begangen hat mit einem Verwarnungsgeld / Bußgeld, Punkten, Fahrverbot, A oder B - Verstoß belegt, so wie dieses im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog festgelegt ist.

Schöne Grüße
TheGrow

du hast doch ein Blatt Papier, schreib deine Ansicht da drauf. Im Fragebogen kannst du auf dein Beiblatt verweisen.