Muss ich eine Einstellungszusage einhalten?

6 Antworten

Guten morgen,

natürlich wäre dies ein Thema, welches immer nur ein Arbeitsrichter abschließend klären kann, da er entsprechend auch alle Unterlagen und Umstände der Kündigung usw. vorliegen hat.

Interessant wäre ja erstmal, ob die ursprüngliche Kündigung überhaupt wirksam ist? Aus welchem Grund wurde er gekündigt? Probezeit? Habt ihr einen Betriebsrat, bzw. wie groß ist der Betrieb?

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Du durch den Zusatz in der Kündigung dem Arbeitnehmer im guten Glauben gelassen hast, dass er ab 01.04. wieder bei Dir arbeiten kann. Ich gehe davon aus, dass ein Arbeitsrichter entsprechend auf einen Einstellungsanspruch des Arbeitnehmers entscheiden würde.

jockl  29.01.2011, 08:36

Ausserdem könnte da min. ein Betrugsstraftatsbestand im Raume stehen.

MA722203 
Fragesteller
 29.01.2011, 08:57

ok es war folgendermassen, ich habe einen Montagebetrieb und habe ihn fristgerecht zum Jahresende gekündigt das war alles richtig so denn im Winter läuft auf dem bau einfach nix, und ab Aprl wollte ich ursprunglich wieder normal weitermachen mit den gleichen Leuten, aber jetzt hat sich wie gesagt neue Situation ergeben . Ich werde umfirmieren und wahrscheinlich danach nur noch mit Subunternehmern arbeiten kommt halt günstiger

BerndtS  29.01.2011, 10:18
@MA722203

Moin,

also ich bin jetzt erhlich gesagt im Baugewerbe nicht zu Hause und kenn mich da mit den Gepflogenheiten nicht so gut aus.

Arbeitsrechtlich sollte der Arbeitnehmer (je nach Größe des Betriebes), nach bestandener Probezeit einen Kündigungsschutz haben. Sollte dann aufgrund mangelnden Auftragsvolumen keine Arbeit mehr da sein, ist je nach Größe des Betriebes natürlich nach sozialen Gesichtspunkten (Betriebszugehörigkeit, Alter, Kinder usw.) aus betriebsbedingten Gründen zu kündigen. Wenn Du natürlich alle Mitarbeiter entlassen hast, dann entfällt der "Sozialplan".

Da der Mitarbeiter aber offensichtlich keine Kündigungsschutzklage angestrebt hat, ist es eigentlich egal, da er hierfür nur 3 Wochen Zeit hat.

Wie gesagt, ist eine schwierige Situation. Sollte der Mitarbeiter das ganze Einklagen, wird ein Arbeitsrichter sicherlich auch prüfen, aus welchen Gründen die Umfirmierung statt gefunden hat und ob hier nicht der Tatbestand der arglistigen Täuschung oder Betrug vorliegt. Muss nicht, kann aber passieren. Du hast dem Arbeitnehemr schließlich in dem Glauben gelassen, dass er bald wieder Arbeit hat und evtl. hat er aus diesem Grunde auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Zumindest würde ich so argumentieren, wenn ich der Arbeitnehmer wäre.

Einstellungszusagen sind binden, soweit sie nicht von weiteren (unvorhersehbaren) Entwicklungen abhängig gemacht werden

Ein Satz wie "sollten es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zulassen ..." hätte sicher weiter geholfen

Dem ehemaligen Mitarbeiter ist ein Schaden entstanden, den Du verursacht hast, also bist Du auf jeden Fall schonmal schadenersatzpflichtig - und das kann teuer werden

Ich empfehle Dir, den Schaden so gering wie möglich zu halten und dem Mitarbeiter die Entscheidung ASAP mitzuteilen

Arbeitgeber haben auch Pflichte, so z.B. die Fürsorgepflicht - aber darauf gehe ich jetzt nicht ein, das haben andere schon eindrucksvoll getan

Eine Einstellungszusage, die sich im selben Dokument wie die Kündigung befindet (also in einem Schreiben) hat nach gängiger Rechtsprechung zu folge, dass die gesamte Kündigung unwirksam wird und somit nichtig ist Wenn der Empfänger aber nicht klagt, hat er Pech gehabt!

.

Du solltest lieber mal Nachhilfe im Arbeitsrecht nehmen, als die Firma umzuformieren. Du führst einen unrentablen Betrieb und drückst die Kosten auf dem Rücken der Mitarnbeiter - jetzt willst du auch noch Subunternehmen anstellen, die sind noch einfacher zu kündigen gelle! Man gibt ihnen einfach keinen Auftrag mehr ... da sie rechtlich gesehen für jeden Auftrag ein Angebot schreiben müssen. Schäm dich !!

MA722203 
Fragesteller
 31.01.2011, 12:43

Warum sollte die Kündigung unwirksam sein? das Arbeitsamt hat sie nicht bemängelt und ich hab diese Kündigungen so wie sie sind mehr als einem Mitarbeiter ausgestellt. ich glaube kaum das du beurteilen kannst ob ich einen rentabeln oder unrentabeln betrieb führe. und aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es halt günstiger mit Subunternehmern zu arbeiten und diese sind nicht angestellt bei mir sondern beauftragt. Und was arbeitsrecht angeht dafür gibts anwälte das ist nicht meine aufgabe.

Du hast dem Arbeitnehmer eine wiedereinstellung zum 1.4.2011 garantiert u8nd die mußt auch einhalten,ausser du schließt deinen Laden dann nicht.

MA722203 
Fragesteller
 29.01.2011, 08:28

nunja es ist angedacht umzufirmieren ab Ende februar sprich ich lös meine Firma auf, und gründe eine neue Gesellschaft mit meiner Partnerin. Also löse ich ja somit meine Firma auf richtig ?

BerndtS  29.01.2011, 08:33
@MA722203

Also bei aller Liebe, dass ist aber eine Info, die man durchaus auch mal in die ursprüngliche Frage hätte mit reinbringen können.

Dann sieht die Lage natürlich anders aus, wenn Du komplett unfirmierst und auch noch einen anderen Gesellschafter hinzubekommst. Nichts desto trotz, wird abschließend nur ein Arbeitsrichter so etwas entscheiden. Ich denke, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr hat, da es die alte Firma in der Form nicht mehr gibt.

user761  29.01.2011, 08:36
@MA722203

Wenn die alte Firma nicht mehr existiert,kannst auch niemanden in die alte Firma einstellen.Solltest du aber unter gleichem Namen die Firma nur mit neuer Adresse oder gleichem Gewerbe aufmachen kann der Arbeitnehmer darauf bestehen das du dein Versprechen einhälst.Er kann sogar auf Einstellung klagen oder du mußt ihm Schadenersatz zahlen da du ihm die Einstellung ja schriftlich zugesagt hast.

jockl  29.01.2011, 08:37
@BerndtS

Unwissende dürfen falsch denken !!!!!

Ich könnte mir vorstellen das die betriebswirtschaftlichen Belange im Vordergrund stehen. Kann man ein noch nicht begonnenes Arbeitverhältnis wieder kündigen ... hm... Sicherheitshalber sollte eine definitive Absage, Aufhebung schriftlich erfolgen. Zeit genug wäre ja noch.