Muss ich die Steuerklasse wechseln, wenn die Arbeitsagentur das wünscht?

5 Antworten

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Wenn damit mehr monatliches Einkommen erzielt werden könnte bzw.würde, auch wenn es nur ein paar Euro sind, denn die bzw.das anrechenbare Einkommen des dann höheren Erwerbseinkommens müsste das Jobcenter dann weniger zahlen.

Kann auch passieren das du auch aufgefordert wirst mehr zu arbeiten oder dir einen besser bezahlten Job zu suchen, mit Teilzeit gibt sich das Jobcenter über kurz oder lang nicht zufrieden, wenn du ihnen keinen wichtigen Grund nennen und ggf.nachweisen kannst.

knefie 
Fragesteller
 02.03.2020, 13:21

Ich habe eine Schwerbehinderung und darf nicht mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten. Da fällt mehr arbeiten schon mal raus. Wenn sie einen Jobwechsel fordern werde ich lieber komplett für ihn aufkommen, da ich sehr lange nach einer guten Stelle suchen musste. Also darf die Arbeitsagentur das von mir verlangen :(

isomatte  02.03.2020, 16:56
@knefie

Ich sagte ja, wenn es keinen wichtigen Grund gibt und der ist bei dir dann ja gegeben.

Im übrigen seid ihr als Ehepaar eh zum Gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, bedeutet, dein Einkommen wird unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll und ggf.weiteren erhöht notwendigen ( mehr als 70 € pro Monat ) nachweisbaren berufsbedingten Aufwendungen und deines eigenen Bedarfs auf den Bedarf deines Mannes angerechnet.

Beispiel :

Ihr zahlt für die Warmmiete 500 €, du verdienst 1500 € Brutto und bekommst 1200 € Netto aufs Konto und kannst keine erhöhten berufsbedingten Aufwendungen absetzen.

Dann könntest du nach § 11 b SGB - ll Freibeträge von derzeit max.300 € absetzen, weil du min.auf 1200 € Brutto kommst.

Diese 300 € Freibetrag würden dann theoretisch von den 1200 € Netto abgezogen und es blieben 900 € anrechenbares Einkommen übrig.

Der Bedarf von dir und deinem Mann würde dann derzeit min.389 € für den Regelsatz für den Lebensunterhalt betragen + 250 € für den Kopfanteil der Warmmiete.

Dann würden von den 900 € anrechenbaren Einkommen zunächst dein eigener Bedarf von min.angenommen 639 € abgezogen, der Überschuss von 261 € würde dann zunächst auf die 389 € Regelsatz des Mannes angerechnet.

Er würde dann ggf.nur noch den Differenzbetrag von 128 € für seinen Regelsatz bekommen + seine 250 € Kopfanteil für die Warmmiete, gesamt dann max.378 € pro Monat.

isomatte  11.01.2021, 12:06

Danke dir für deinen Stern !

mein Mann bekommt kranheitsbedingt ab April Harzt 4.

Mal ganz einfach ..... wenn Dein Mann seitens der KK "ausgesteuert" ... nach 78 Wochen Krankengeldbezug ... wird, so hat er ( erfüllte Anwartschaftszeit vorausgesetzt ) Anspruch auf Nahtlosigkeitsregelung .... sprich Anspruch auf ALG I .

Ansonsten geltet Ihr dann als Gedarfgemeinschaft ( Du bist Deinem Mann zum Unterhalt verpflichtet, ergo wird Dein Einkommen entsprechend angerechnet werden) und erhaltet somit beide ergänzende Leistungen und da kann das JC durchaus Änderung der Lohnsteuerklasse fordern. Allerdings nur von V auf IV .... denn bei Änderung auf Lohnsteuerklasse III wäre möglicherweise eine Nachforderung seitens des FA zu erwarten.

knefie 
Fragesteller
 02.03.2020, 15:39

Wir haben beide Steuerklasse IV. Vielen Dank

Das verlangt nicht die Arbeitsagentur sondern das Finanzamt...

PatrickLassan  02.03.2020, 11:58

Das Finanzamt verlangt nur dann einen Steuerklassenwechsel, wenn die Voraussetzungen für Steuerklasse III nicht mehr vorliegen.

Das spielt ohnehin keine Rolle. Zahlst du denn überhaupt Lohnsteuer mit der Teilzeitstelle? Dann wärst du mit StKl. 3 doch besser dran.

knefie 
Fragesteller
 02.03.2020, 13:15

Ja ich zahle Lohnsteuer mit der Teilzeitstelle

Ja, natürlich. Wenn Dein Mann nicht mehr arbeitet, ist es doch wohl klar, dass Du die Steuerklasse wechseln musst

knefie 
Fragesteller
 02.03.2020, 13:24

Für mich ist das nicht klar. Ich bekomme ja an sich nicht das Hartz 4 sondern mein Mann. Also ich bekomme keine Bezüge und das sie das von mir verlangen können erschließt sich für mich nicht.

knefie 
Fragesteller
 02.03.2020, 15:31
@dandy100

Wir haben beide die Steuerklasse IV