Verheiratet aber getrennt lebend muss man gleich die Steuerklasse wechseln?

4 Antworten

Im Jahr nach der Trennung hat man die Steuerklasse wie Ledige (Steuerklasse 1, bzw. 2). Im Jahr der Trennung darf man die Ehesteuerklassen  behalten und auch gemeinsam eine Steuererklärung machen. 

Ob man nun die 3/5 behalten will oder auf 4/4 wechseln, das muss man untereinander klären. Wenn man sich einig ist, kann der mit der Steuerklasse 3 Unterhalt zahlen oder Kosten übernehmen und alles ist gut. 

Wenn man sich nicht einig ist, dann sollte jeder besser gleich 4/4 nehmen (der mit der 5 hat dann Anspruch auf den Wechsel), dann hat man monatlich mehr Geld und dann macht man gemeinsam eine Steuererklärung und teilt sich die Rückzahlung. Die Steuerklasse 1 geht erst im kommenden Jahr, aber die 4 hat die gleichen Abzüge wie die 1. 

Ist bei mir schon sehr lange her, aber als wir uns trennten, ich war noch am Ende des Erziehungsurlaubes, habe ich sofort die Steuerklassen von 3/5 auf 4/4 ändern lassen, damit ich bei Arbeitsbeginn sofort ausreichend Geld habe. Die Rückerstattung der Steuererklärung haben wir geteilt. 

Nö, muss man nicht. Dem Finanzamt ist das völlig egal, ob ihr an verschiedenen Wohnsitzen lebt.

Erst nach der Scheidung könnt ihr die Steuervorteile nicht mehr nutzen, dann hat jeder die Steuerklasse 1, wenn ich nicht irre.

lg Lilo

Aber können tut man das oder weil mit der 1 wäre ich ja besser aufgehoben als mit der 5..

. Dem Finanzamt ist das völlig egal, ob ihr an verschiedenen Wohnsitzen lebt.

Wenn die Trennung auf Dauer angelegt ist, dann ist es dem Finanzamt nicht egal.

Dauernd getrennt lebende Ehegatten zählen einkommensteuerlich als Ledige, daher muss die Steuerklasse im Jahr nach der erfolgten Trennung geändert werden.


Und für dieses Jahr muss man es nicht ? Aber sollte es oder wäre ja für mich besser als die 5 oder?

@leelee9090

In diesem Jahr geltet ihr noch als verheiratet. Möglich ist eine Änderung auf die Steuerklassenkombination auf IV/IV, allerdings müssen beide Ehegatten einverstanden sein.

Eine Trennung im Vorlauf einer Scheidung bedeutet die Menschen wollen ihre Ehe beenden. Damit enden auch die Privilegien wie das Ehegattensplitting im auf die Trennung folgenden Jahr.