Unklarheiten bezüglich Handwerkerrechnung, was kann ich tun?
Hallo zusammen :)
folgendes Problem: Wir hatten immer wieder Probleme mit dem TV-Empfang. Unsere Hausverwaltung hat daraufhin einen Techniker bestellt. Nachdem sich die Terminvereinbarung sehr schwierig gestaltete, teilte uns der Techniker mit, er hätte einen Termin nächste Woche in der Nähe. Er war insgesamt 8 Minuten in meiner Wohnung, schloss ein Messgerät an und teilte mit, die Werte wären alle in Ordnung, es lege wohl an unserem Kabel, und ging wieder.
Als ich die Rechnung erhielt, traf mich der Schlag. 175 € soll ich bezahlen.
Es wurden 2 Arbeitsstunden berechnet.
Kosten für den Wagen
Kosten für ein Messgerät
Die Kosten für das Messgerät entsprechen fast den Kosten einer Arbeitsstunde. Ich habe erfahren, dass es zulässig ist, auch wenn es sich dabei um das Standardgerät des Technikers handelt. Auch die Kosten für den Wagen akzeptiere ich. Die 2 Stunden allerdings nicht.
Nach Nachfrage bei der Firma erfuhr ich, dass der Techniker ein Subunternehmer sei, der am anderen Ende der Stadt ansässig ist und daher die Fahrtzeit die Kosten ausmachen.
Auf der Rechnung steht aber nicht der Name des Subunternehmers, sondern der Firma, welche nur 4 km von meiner Wohnung entfernt ist.
Hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt oder eine Ahnung, wie meine Chancen stehen, etwas gegen diese ungerechtfertigte Forderung zu unternehmen?
Ich bin Studentin und hatte noch nie mit so etwas zu tun.
Also, darf die Hausverwaltung bzw. die Firma einen Subunternehmer vom anderen Ende der Stadt engagieren, der für 8 Minuten Arbeit, dann zwei Stunden Fahrtweg berechnet (nachweisen, dass er ja einen anderen Termin in der Nähe hatte, kann ich ihm nicht, da er mir dies ja nur telefonisch erzählt hat) ?
Ich bin sehr dankbar für Informationen und Tipps!
Liebe Grüße!
5 Antworten
Warum mußt du überhaupt bezahlen,da die Hausverwaltung doch den Handwerker bestellt hat
Was ist das denn für ein anbieter?
Die HV aht den Handwerker bestellt, also sollte die HV auch der Rechnungsempfänger sein. Wie ist den der TV-Empfa´ng bei Euch geregelt? Steht darüber was im MV?
Bei uns ist das so: Ich al Eigentümer habe die SAT-Anlage bezahlt und den Mietern zur Verfügung gestellt. Bei Problemen beauftrage ich den Handwerker und zahle auch die Rechnung. (es sei denn ein Mieter hat mutwillig etwas beschädigt)
Danke. Im Mietvertrag steht da nichts gesondert drüber, aber in der Miete sind Kosten für den TV-Anschluss enthalten. Der Techniker hat die Werte geprüft und die waren an dem Tag in Ordnung. Wir haben auch die Kabel geprüft und getauscht, aber manchmal geht es und manchmal nicht. Woran es liegt. Keine Ahnung. Ist halt schwierig mit der Nachweisbarkeit.
OK, Habt Ihr SAT oder Kabel?
In der Miete sind die Kosten für TV drin, dann würde ich sagen ist das alles Vermieter-Sache!!
Die Terminvereinbarung basierte doch darauf, dass er erzählt hatte, er hätte einen anderen Termin in der Gegend. Deshalb kannst Du völlig berechtigt die Fahrzeit und evtl. Kilometerberechnung halbieren.
Es ist nicht legal, zweimal die Kosten auf beide Kunden umzulegen, wenn man die Anfahrt verbinden kann und die Kosten somit praktisch halbiert.
Wenn Du also die Hälfte abziehst, muss er Dir nachweisen, dass er keine zwei Termine hatte. Falls so etwas dann vor Gericht ginge, müßte er wiederum nachweisen, dass er vor und nach dem Besuch bei Dir ganz woanders war und nur eigens wegen Dir die Strecke gefahren ist.
Zunächst einmal steht zwar Aussage gegen Aussage, aber als Unternehmer ist er eher verpflichtet zu beweisen, dass er nur wegen Dir in der Gegend war, als dass Du ihm nachweisen musst, dass er einen zweiten Termin hatte.
Danke für deine schnelle Antwort. Ich habe Sorge, dass ich dann zusätzlich noch auf Gerichtskosten sitzen bleibe, man weiß ja nie wie so etwas ausgeht.
Dann lass es doch einfach mal drauf ankommen. Kürze die Rechnung und teile das dem Auftraggeber des Subberers mit und warte dann ab.
Schlimmstenfalls bekommst Du ein bis drei Mahnungen, dann ein Schreiben eines Inkassobüros und danach womöglich einen Mahnbescheid. Diesem kannst Du kommentarlos widersprechen.
Bis dahin kostet es noch nichts, ausser vielleicht ein wenig Porto.
Danach muss Dich der Handwerker oder sein Subberer verklagen. Und in dem Moment steht er genauso vor der Frage, die Du hier stellst und wird sich sagen "lass sein. Der Aufwand lohnt nicht."
Mach einfach und entscheide selbst, wieviel Deiner Nervenkraft Du investieren willst. Den Kopf reißt Dir keiner runter.
Erstmal die Frage: Wer hat den Handwerker bestellt?
Aus der Frage heraus liest es sich so, dass die Hausverwaltung der Auftraggeber ist, und nicht DU.
Wer ist denn der Rechnungsempfänger..?
Welches Unternehmen wurde beauftragt?
A, welches ortsnah den Firmensitz hat oder B, das mit enormer Fahrtstrecke?
Ein Unternehmen KANN natürlich einen Auftrag weiterleiten, wenn die Dienstleitung zum gewünschten Termin nicht erbracht werden kann, oder ein spezielles Gerät erforderlich ist, um die Arbeiten durchzuführen, welches diese Firma nicht besitzt.
Nur kann der Auftraggeber natürlich nicht davon ausgehen, dass ihm dadurch stillschweigend immense Kosten entstehen. Man stelle sich vor, das Unternehmen A sitzt in Kiel und der von diesem bestellte Handwerker in Frankfurt!
Ja, ein besonderes Gerät darf berechnet werden.
Wobei, ein Standard-Messgerät zu dem besagten Preis... ist eher nicht üblich und wohl alles andere als statthaft.
Was ich machen würde:
Zunächst mit der Hausverwaltung sprechen. Was genau wurde bei wem in Auftrag gegeben? Gibt es irgendwas schriftlich? Angebot,....?
Dann: die Firma anrufen, die die Rechnung gestellt hat (A), höflich aber bestimmt der Rechnung widersprechen.
Grund: Nicht abgesprochener Einsatz eines "Subunternehmers" mit völlig ortsunüblichen Anfahrtkosten bzw. sich aus der Entfernung ergebenen Lohnkosten.
Deine Ausführungen dürfen sich natürlich nicht mit dem widersprechen, was Dir die Hausverwaltung erzählt hat.
Eine neue Rechnung verlangen, wo die Arbeit entsprechen der tatsächlichen Dauer berechnet wird + Anfahrtspauschale (Entfernung von A zu Dir).
Sag der Firma, das Messgerät wolltest Du nicht kaufen, sie möge bitte diesen Betrag korrigieren. Klingt etwas selbstbewusster als die Frage: Och, ist das wirklich so teuer..?
Namen notieren, mit wem Du gesprochen hast, fragen: wann Dir die neue Rechnung zugestellt wird.
Grüße, ----->
Gute Stellungnahme, allerdings würde ich nicht telefonisch widersprechen, sondern es genau so wie beschrieben schrieftlich an die Firma senden, mit Einschreiben.
Gehört die Bereitstellung der Emfangsmöglichkeit zu den vereinbarten Leistungen lt. Mietvertrag und zahlst du dafür eine Gebühr an deinen Vermieter (Antennengebühr) innert der berechneten Betriebskosten?
Was ist "unser Kabel"?
Wer bestellt, bezahlt. Das ist Grundsatz. Zumal vermutlich du für den Emfang Gebühren zahlst (an den Vermieter).
Wurde nun am Kabel etwas verändert und wenn, was? Wurde das Kabel vom Vermieter breitgestellt?
Auf jeden Fall weise die Rechnung zunächst völlig zurück und frage mal bei der Handwerkskammer nach ob solch Rechnung in dieser Höhe zulässig ist.
Ja, wir hatten hier im Haus immer mal wieder Probleme mit dem Empfang, wir haben unsere Kabel überprüft und getauscht, was nichts gebracht hat. Aber die Pegel- und Signalwerte waren in Ordnung. Deswegen kann ich nicht beweisen woran es liegt. Weil aber die Werte okay waren und es zumindest zu dem Zeitpunkt funktioniert hat, soll ich jetzt zahlen. Ich möchte mich hier auch nicht auf einen ewigen Krieg einlassen, aber die Nachweisbarkeit ist so halt nicht so leicht zu klären.
Danke. Ich habe noch nicht bezahlt, ich soll jetzt bezahlen. Ich habe mich an die Hausverwaltung gewendet, da manchmal der Empfang gestört ist. Kabel habe ich schon ausgetauscht, was nichts gebracht hat. Aber Die Pegel - und Signalwerte waren laut Techniker in Ordnung. Wer Schuld ist, ist halt schwer zu klären.