Muss ich der Inkassofirma die Kosten für die Adressermittlung zahlen?

5 Antworten

Adressermittlungskosten: Wenn eine Adressenermittlung erforderlich ist, d.h. der Schuldner ohne Benachrichtigung umgezogen ist oder mehrere Briefe des Gläubigers unbeantwortet gelassen hat. Das Inkassobüro muss seine Kosten nachweisen. Wie bei Mahnkosten darf nur das Material, aber nicht die persönlichen Bemühungen in Rechnung gestellt werden. In der Regel 2 bis 5 EUR. Quelle:http://www.schuldenfrust.de/Inkassogeb.pdf

Wenn der Versender und damit Rechnungssteller deine korrekte Adresse hatte und der Fehler bei der Datenweitergabe oder vom Inkassounternehmen verursacht wurde, können sie dich für den entstandenen Aufwand nicht verantwortlich machen. Du musst für deinen Fehler gerade stehen und die für ihren. Für den Sachbearbeiter der Inkassofirma ist es wohl einfacher, es bei dir zu versuchen, als seinen Fehler zuzugeben. Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber das Angebot mit dem halben Tarif zeigt schon, dass sie sich ihrer Sache alles andere als sicher sind.

Ist ja eigentlich Quatsch, wenn das Versandunternehmen denen die falsche Adresse gibt... gibt es sowas wie eine kostenlose Rechtsberatung? Wie gesagt, du kannst ja beweisen, dass DU die richtige Adresse angegeben hast, weil die Ware ankam.

das der inkasso für seine adressenrecherche geld will is ok. aber ob er das von dir oder vom auftraggeber einfordern muß weiß ich nicht. ich würde zwar dazu tendieren daß du zahlen muss aber da ich mir nicht sicher bin hat das jetzt auch keinen wert. wenn ich mich nicht verlesen habe geht aus deiner frage nicht hervor um welche summe es sich handelt. deswegen rate ich mal unter vorbehalt eine auskunft bei der öra einzuholen.

Inkassofirmen spekulieren oft auf die Unkenntnis des Verbrauchers Gehts es hier wirklich nur um angebliche Adressermittlungskosten ? Viele Gerichte erachten Inkassogebühren als nicht erstattungsfähig

Hast Du die unstrittige Hauptforderung direkt an den Gläubiger überwiesen ?