Muss ich der Inkassofirma die Kosten für die Adressermittlung zahlen?
Ich habe vergessen eine Rechnung zu bezahlen. Jetzt 1,5 Jahre später bekomme ich ein Schreiben von der Inkassofirma. Die Hauptforderung hab ich beglichen, war ja meine Schuld, hab es einfach vergessen. Aber ich soll noch die Kosten für die Adressermittlung zahlen. Meine Adresse war aber dem Versandunternehmen bekannt, sonst hätte ich ja nicht die Ware geliefert bekommen und die Kataloge, die regelmäßig kommen.
Das Inkassounternehmen hat mir in einer Mail auf meine Frage hin erklärt, wie die Kosten zustande kamen. Sie haben versucht mir die Forderung an Musterstraße 51 zuzustellen, die ist aber zurück gekommen. Ich wohne aber in Musterstraße 5/1. Sie haben meine Adresse ermitteln lassen, den Brief abgeschickt und der ist wieder zurück gegangen. Das ganze Spielchen ging 3 Mal bis Sie die richtige Adresse hatten. Jetzt soll ich die Kosten tragen, dabei bin ich nicht umgezogen oder habe dem Versandunternehmen eine falsche Adresse mitgeteilt.
Jetzt haben sie mir ein Angebot gemacht, dass ich einmalig die Hälfte der Kosten bezahle. Muss ich überhaupt der Inkassofirma die Kosten für Adressermittlung zahlen?
Vielen Dank für die Hilfe!
5 Antworten
Adressermittlungskosten: Wenn eine Adressenermittlung erforderlich ist, d.h. der Schuldner ohne Benachrichtigung umgezogen ist oder mehrere Briefe des Gläubigers unbeantwortet gelassen hat. Das Inkassobüro muss seine Kosten nachweisen. Wie bei Mahnkosten darf nur das Material, aber nicht die persönlichen Bemühungen in Rechnung gestellt werden. In der Regel 2 bis 5 EUR. Quelle:http://www.schuldenfrust.de/Inkassogeb.pdf
Wenn der Versender und damit Rechnungssteller deine korrekte Adresse hatte und der Fehler bei der Datenweitergabe oder vom Inkassounternehmen verursacht wurde, können sie dich für den entstandenen Aufwand nicht verantwortlich machen. Du musst für deinen Fehler gerade stehen und die für ihren. Für den Sachbearbeiter der Inkassofirma ist es wohl einfacher, es bei dir zu versuchen, als seinen Fehler zuzugeben. Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber das Angebot mit dem halben Tarif zeigt schon, dass sie sich ihrer Sache alles andere als sicher sind.
Ist ja eigentlich Quatsch, wenn das Versandunternehmen denen die falsche Adresse gibt... gibt es sowas wie eine kostenlose Rechtsberatung? Wie gesagt, du kannst ja beweisen, dass DU die richtige Adresse angegeben hast, weil die Ware ankam.
das der inkasso für seine adressenrecherche geld will is ok. aber ob er das von dir oder vom auftraggeber einfordern muß weiß ich nicht. ich würde zwar dazu tendieren daß du zahlen muss aber da ich mir nicht sicher bin hat das jetzt auch keinen wert. wenn ich mich nicht verlesen habe geht aus deiner frage nicht hervor um welche summe es sich handelt. deswegen rate ich mal unter vorbehalt eine auskunft bei der öra einzuholen.
Inkassofirmen spekulieren oft auf die Unkenntnis des Verbrauchers Gehts es hier wirklich nur um angebliche Adressermittlungskosten ? Viele Gerichte erachten Inkassogebühren als nicht erstattungsfähig
Hast Du die unstrittige Hauptforderung direkt an den Gläubiger überwiesen ?