Inkassofirma HPMI

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

das ist hier in D normal,du müsstest vorher schon eine Zahlungserinnerung erhalten haben,die Du nicht rechtzeitig bezahlt hast.

Eine Mahnung ist nicht notwendig wenn vertraglich oder auf einer Rechnung ein KONKRETES Zahlungsziel gennant ist. Der Verzug tritt bei Überschreitung in dem Fall automatisch ein.

Ich nehme an, Du hast Fristen verstreichen lassen und zu spät bezahlt. Firmen geben oft ihre Forderungen an Inkassofirmen ab, wenn gewisse Fristen abgelaufen sind. Das war wohl in Deinem Fall der Fall und die Firma konnte nicht damit rechnen, dass Du zahlen willst. Pech für Dich und die Forderung der Inkassofirma wohl berechtigt, denn sie mußten wohl auftragsgemäß tätig werden. Deren Kosten wirst Du wohl zahlen müssen.

Falsch!

Wenn eine Firma ein Inkassobüro (auch als Papiertiger bekannt) beauftragt so ist das Privatvergnügen. Die Musik bezahlt wer sie bestellt. Auch verstößt die Beauftragung eines Inkassobüros gegen die Schadensminderungspflicht. So sehen es zumindest die Mehrzahl der deutschen Amts- und Landgerichte und verwerfen die Inkassokosten gänzlich.

Wer eine berechtigte Forderung durchsetzen will, leitet das Mahnverfahren ein oder klagt auf Zahlung.

Nein.

Bitte mal die Inkassofirma die Kosten genau aufzuschlüsseln. Evtl. sind die "Kosten des Auftraggebers" Mahngebühren und Zinsen, welche zu begleichen wären.

Prinzipiell aber niemals Geld an ein Inkassobüro überweisen.

Ergänzende Frage: Wie war der Zeitablauf? Wann hast du bezahlt, wann hat sich das Inkassobüro erstmals gemeldet?

11,40 sind nicht an das Inkassounternehmen überwiesen worden ? Überweise nochmal 5 € an Verzugskosten an den Zeitverlag. Die Inkassokosten sind nicht durchsetzungsfähig

Gebühren sind Erlaubt aber nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig

Die 11,40 hast Du hoffentlich direkt auf das Abo Konto der Zeit überwiesen ?

In den 11,40 waren bereits interne Mahngebühren enthalten ?

Kein Lastschriftrückläufer ?