Muss ich das überzogene Girokonto meines verstorbenen Mannes ausgleichen?

12 Antworten

Ja, das Erbe wurde angenommen. Aber mir haben mehrere Leute gesagt, dass ich mich bei dem Girokonto mit der Bank auf einen Betrag einigen soll. Das hat mich etwas skeptisch gemacht, ob es bei Girokonten eventuell andere rechtliche Grundlagen gibt, als bei Krediten o.Ä.

besser sowas als Kommentar unter eine Antwort zu schreiben, da fällt es eher auf als reine Antwort.

du bist Erbe, damit hält sich die Bank an DICH zum Ausgleich der "Schulden"

Es ist Teil des Erbes, das Du - wenn ich richtig informiert bin - als Ganzes annehmen oder ablehnen kannst.

1. Wer das Erbe annimmt, erbt die Schulden mit.

2. Natürlich kannst Du probieren, Dich mit der Bank zu einigen, aber das wird nur klappen, wenn Der Bank 30, oder 40 % sofort sinnvioller erscheint, als eine Ratenzahlung, oder Zwangsvollstreckung. Wenn Du also ein Einkommen hast, was einen pfändbaren Anteil hat, dann wird die Bank sehr hart sein. Ebenso, wenn es bei Dir Besitz gäbe, der leicht pfändbar ist.

Jain. Grundsätzlich ist es nicht möglich, das Vermögen und die Schulden des Nachlasses zu trennen. Es ist allerdings möglich, die Haftung mit einer Nachlassinsolvenz oder Dürftigkeitseinrede auf den Nachlass zu begrenzen.

Ein Haftungsrisiko besteht für Ehegatten allerding noch im Rahmen der Schlüsselgewalt (§1357 BGB) .

Ja, man erbt Schulden. Du kannst aber da Erbe ausschlagen, da gibt es eine Frist von sechs Wochen!