Vorladung bei Polizei was wird gefragt?
Ich und meine Freundin (14) haben einen Diebstahl begangen und haben übermorgen eine Vorladung. Was wird gefragt? Was sollten wir sagen? Hat jemand Erfahrung bitte nur antworten wenn man 100% Bescheid weiß
5 Antworten
Was erwartest du? Du bist erwischt worden, die Polizei wird dich vernehmen (vorausgesetzt, du gehst da überhaupt hin) und egal was du sagst, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Alles weitere entscheidet dann die Staatsanwaltschaft.
Hat jemand Erfahrung bitte nur antworten wenn man 100% Bescheid weiß
Tja ganz einfach - Ihr schildert ( möglichst in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten ) wahrheitsgemäß den Sachverhalt.
Es kommt immer gut an wenn man Einsicht in das eigene Fehlverhalten zeigt.
Andererseits müsst Ihr, da Ihr als Beschuldigte vorgeladen wurdet, zu diesem Termin nicht erscheinen - dann bekommt Ihr halt demnächst direkt von der Staatsanwaltschaft eine Aufforderung Euch dort zu äußern.
http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/strafrecht/vernehmung.html
Von diesem Vernehmungstermin ist der Erziehungsberechtigte zu informieren, da er bei der Beschuldigtenvernehmung ein Anwesenheitsrecht hat.
Ich bin voll auf der Höhe der Erkenntnisse - denn FS wird / wurde als Beschuldigte/r
Fragetext : Ich und meine Freundin (14) haben einen Diebstahl begangen
und nicht als Zeug(e)/in vorgeladen.
Selbst ins Knie geschossen mit dem schlaumeiern. Es hilft, die Frage zu lesen.
was ihr gemacht habt und wenn ihr es nicht wart, wer es dann war.
Entweder ihr sagt gar nichts und nehmt von eurem Aussageverweigerungsrecht gebrauch oder ihr sagt die Wahrheit.
Lügen können sie auch............aber ob das so schlau ist?
Verschiedene sachen zu den Diebstahl.
Du brauchst aber nicht hingehen.
Ja genau, was willst du dagegen machen was hast du überhaupt geklaut?
Da bist du aber mit dem Nichterscheinen bei der Polizei nicht mehr ganz auf dem Laufenden, es gab diesbezüglich eine Gesetzesänderung: https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-rechtslage-zeugen-muessen-ab-sofort-zur-aussage-bei-der-polizei-erscheinen-und-aussagen_069447.html