Muss ich bei einer Zwangsversteigerung Anwesend sein?

5 Antworten

Die Anwesenheit ist nicht zwingend vorgeschrieben. Dementsprechend kannst Du wegbleiben. Es ist auch eine ziemlich Tortur, wenn man mit ansehen muss, wie das eigene Haus unter den Hammer kommt. Auf der anderen Seite kann das aber auch einen psychologischen Aspekt haben, wenn man bei der Versteigerung mit dabei ist. Den Schnäppchenjäger fällt dann das ersteigern wesentlich schwerer, und wenn man noch ein wenig Theater macht, dann kann so eine Versteigerung auch komplett kippen.

nein, das muss sie nicht. es wäre aber sinnvoll wenn jemand anwesend ist wenn ein sachverständiger die bewertung des hauses macht und es sind besondere und wertvolle einbauten im haus die bei einer taxierung berücksichtigt werden. weil jeder euro mehr zählt letzendlich und der gutachter macht nur seinen job. wenn es um den gerichtstermin geht braucht sie auch nicht anwesend zu sein.

Dackelmann888  06.02.2011, 23:46

Die Bewertung ist schon fertig,bevor der Termin angesetzt wird,ein Intressent kann in das Gutachten einsehenund und kopieren.

Raimund1  06.02.2011, 23:54
@Dackelmann888

abgesehen davon, dass das Gutachten schon vor der Versteigerung erstellt wird, sind Einbauten nicht immer mt dem Haus fest verbunden und zählen nicht in jedem Fall zur Immobilie.

parisien  07.02.2011, 10:26
@Dackelmann888

ach dackelmann und ich dachte das haus wird zuerst versteigert und dann bewertet. ist nur die logik aus deinenem kommentar.

parisien  07.02.2011, 10:34
@Raimund1

raimund es ging mir in der hauptsache darum zu dokumentieren das im vorfeld viele schuldner den sachverständigen nicht in ihrem noch haus lassen und so die möglichkeit verpassen einen höhere bewertung zu erhalten, weil sonst der gutachter nach augenmass von der strasse aus bewertet. ist der zustand im inneren des hauses nicht so dolle würde ich den gutachter auch nicht empfangen.

Ihr könnt ja nicht widersprechen,Ihr habt ja keine Rechte dabei,die Ihr wahrnehmen könnt,.Warum wollt Ihr euch das Antun.Ich nehme an,Ihr habt alles versucht das Ganze zu Verhindern.

Nein! Außer dem Rechtspfleger sollten lediglich Bieter anwesend sein - sonst läuft kein Versteigerung!

Nein, Ihr müßt nicht anwesend sein.