Muss er jetzt ins Gefängnis wegen lolicon?

5 Antworten

Nein. Auch wenn Loli he*tai etc hierzulande unter Kinderpornographie zählt, wird sowas nicht verfolgt

Naja, also Lolicon an sich sind ja nur Anime Chars die wie kleine Mädchen aussehen. Damit macht er sich definitiv nicht strafbar. Auch wenn er Hentai davon haben würde, würde er sich nicht strafbar machen:-:

Selbst wenn er Lolicon Manga oder Anime besitzt, macht er sich nicht strafbar.

"Der reine Besitz solcher Comics ist dagegen noch nicht automatisch strafbar, denn nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich um ein „tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen“ handeln. Dies ist bei Comics und Mangas in der Regel nicht gegeben." - § 184b StGB: Mangas und Comics – Strafbarer Besitz und Verbreitung von fiktiver Kinderpornografie?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/-184b-stgb-mangas-und-comics-strafbarer-besitz-und-verbreitung-von-fiktiver-kinderpornografie_061148.html

Nein.

Nein.