Muss er die Schulden übernehmen?

6 Antworten

wer hat den Mietvertrag unterschrieben? BEIDE, sollten es Mietschulden sein, so sind BEIDE in der Haftung. Der Vermieter kann sich eine Person aussuchen.

Es können auch nur beide mit Einverständnis mit dem Vermieter fristgerecht kündigen; auch ein Aufhebungsvertrag wäre möglich.

Xmanxwoman 
Fragesteller
 24.08.2016, 22:00

Danke schön, wenn B da bleiben will, muss B die Schulden übernehmen?

baghera  24.08.2016, 23:10
@Xmanxwoman

muss B die Schulden übernehmen?

wenn beide den MV unterschrieben haben und es mietschulden sind: ja. die mieter haften dann gesamtschuldnerisch, B also auch. aber das hat @peterobm doch schon geschrieben. wieso fragst du trotzdem nochmal?

Guten Tag, A wohnt zusammen mit B in einer BG, A hat Schulden bei der Vermieterin, A will jetzt umziehen aber B will in der Wohnung bleiben. Die Frage ist: Hat B auch Schulden bei der Vermieterin?

Wenn beide einen gemeinsamen Mietvertrag haben, haften sie gesamtschuldnerisch.

Wenn jeder einen separaten Mietvertrag hat, dann haftet B nicht.

Wenn A die Wohnung kündigt, muss B auch raus? PS: A geht arbeiten und B auch Danke im Voraus.

Bei gemeinsamen Mietverträgen muss man gemeinsam kündigen, die Kündigung einer Mieterpartei ist unwirksam.

Möglich wäre auch ein  Mietaufhebungsvertrag, wenn alle Parteien zustimmen.

Der Vermieter entscheidet ob und mit wem er einen gleichen oder auch einen Mietvertrag zu anderen Bedingungen abschließen will.

.... aber geschuldet wird doch die Miete vom Vertragspartner des Vermieters und ob da noch zusätzlich einer im Mietgegenstand so ist oder auch nicht (mehr) ist, ist auch mir eigentlich egal, so lange die Miete vertragsgerecht kommt.

Wenn A und B einen gemeinsamen Mietvertrag haben, haben auch beide Schulden beim Vermieter. Und das jeder zu 100 %. Der Vermieter kann sich aussuchen bei wem er die Schulden, ich geh mal davon aus das es Mietschulden sind, "eintreibt".

Sind beide Personen Mieter mit einem gemeinsamen Vertrag kann eine Person allein nicht kündigen bzw. wäre diese Kündigung unwirksam.

Ist B jedoch Untermieter von A hat sie/er nichts mit den Schulden von A zu tun. Bei Mietende muß B auch die Wohnung räumen. Könnte A aber schadensersatzpflichtig machen.

Kommt auf den Mietvertrag an. Stehen beide in einem gemeinsamen Vertrag als Mieter drin, Ding As Schulden auch Bs Schulden. Wie B das Geld dann von A wiederkriegt, ist B überlassen.

Xmanxwoman 
Fragesteller
 24.08.2016, 22:02

Also A und B stehen beide auf dem Vertrag( nicht jeder hat seinen Mietvertrag ) und die Wohnung ist keine WG sondern BG wenn B noch in der Wohnung bleiben will muss B alles übernehmen?

ErsterSchnee  24.08.2016, 23:17
@Xmanxwoman

Der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er das Geld einfordert. Von A, von B, jeweils Hälfte,  90:10 - wie auch immer. Beide haften in voller Höhe für die Schulden - unabhängig davon, wer wo wohnt.

baghera  24.08.2016, 23:19
@Xmanxwoman

wenn beide im mietvertrag stehen, haften auch beide, d.h. B müsste auch evtl. mietschulden übernehmen.

du solltest aber auch endlich mal schreiben, um was für schulden es sich handelt! sind es schulden aus dem mietverhältnis oder andere, z.b. autokauf??

B kann übrigens nicht einfach so entscheiden, dass er/ sie in der wohnung bleiben will. wenn beide unterschrieben haben, können sie auch nur gemeinsam kündigen. ob der vermieter mit B einen neuen mietvertrag machen möchte, steht in den sternen.

auch wenn B nicht in der wohnung bleiben möchte, haftet er/ sie trotzdem für A. ob A nun auszieht oder nicht. jeder ist haftbar für den anderen!

ob eine WG oder BG, spielt im mietrecht keine rolle.