Als Schülerin eigene Wohnung?

7 Antworten

nichts .. warum sollte der Staat das finanzieren .... erstmal sind die Eltern dran - das nennt sich Unterhaltspflicht ... diesen Unterhalt muss sie sich notfalls auch einklagen ....

Und die Eltern können nicht gezwungen werden, ihr den Unterhalt zu zahlen, wenn sie auch zu Hause wohnen kann (und nicht ausziehen muss, weil die Ausbildung/das Studium in einer anderen Stadt sind). Da hilft das Klagen auch nicht.

@FataMorgana2010

Das ist der unterschied zwischen Barunterhalt (in Geld) und Naturalunterhalt (Kost, Logis Kleidung etc.)

wenn die Eltern Naturalunterhalt anbieten ist natürlich nichts mit klagen ....

@FataMorgana2010
Und die Eltern können nicht gezwungen werden, ihr den Unterhalt zu zahlen, wenn sie auch zu Hause wohnen kann (und nicht ausziehen muss, weil die Ausbildung/das Studium in einer anderen Stadt sind). Da hilft das Klagen auch nicht.

Das ist natürlich falsch.
Selbstredend können die Eltern bei Volljährigen gezwungen werden, Barunterhalt zu leisten, wenn DAS KIND einen vernünftigen Umzugsgrund darlegt. Und ein siolcher Grund beschränkt sich nicht nur auf ein elternhausfernen Schulplatz.

@VirtualSelf

Aber "ich will ausziehen, weil ich ausziehen will" reicht definitiv nicht. Da muss - je nach Richter - schon einiges dazu kommen. So einfach ist es nicht.

Meine Freundin ist 19 und macht das Abitur, sie hat keinen Job also kein einkommen. Doch sie will ausziehen in eine eigene Wohnung, was steht ihr alles zu

Es steht ihr zu, dass sie Zu Hause wohnen bleibt bis sich es sich leisten kann eine Wohnung zu mieten.

Sie hat Anspruch darauf dass die Eltern für sie verantwortlich und zu Unterhalt verpflichtet sind; wobei es kein Barunterhalt sein muss.

Zieht die Freundin aus kann sie für das Kindergeld einen Abzweigungsantrag stellen.

und würde man die kosten der Wohnung übernehmen (Jugendamt) ?

Wohl kaum.

Ps ihre Eltern würden nichts dazu geben

Dann hat sie Pech.

aber sie würde Baföq bekommen wenn sie alleine wohnt.

Wenn sie die Voraussetzungen erfüllt.

Woher weißt du/sie, dass sie BAföG bekommen würde?
Schüler-BAföG ist unter sehr restriktiven Voraussetzungen möglich.
Alternative wäre Alg2, das sie auch als Schülerin beziehen kann.
Doch dazu MUSS sie einen wichtigen Grund für den Auszug NACHWEISEN und das JC wird selbstverständlich die Unterhaltspflicht der Eltern prüfen.
Die Eltern können allerdings nicht soo einfach darauf bestehen, dass sie a zu Hause wohnen könnte. Im Gegensatz zum Alg2, wo siee inen wichtigen und gravierenden Grund für den Auszug nachweisen muss, reicht es im Unterhaltsrecht, dass sie einern vernünftigen Grund für einen Umzug darlegt, damit die Eltern nicht auf Naturalunterhalt bestehen können - und das ist relativ einfach; was die Eltern wollen, interessiert bei Volljährigen kaum.

Kann sie einen WICHTIGEN Grund NACHWEISEN, zahlt JC Regelsatz 391€ + angemessene Miete + ggf. Wohnungserstausstattung. Dass sie ausziehen will, reicht als Grund keinesfalls aus.

Warum sollte das Jugendamt ihr eine Wohnung finanzieren? Nur weil sie ausziehen will, muss doch nicht die Gemeinschaft ihr das finanzieren...

Und (Schüler-)Bafög gibt es auch nur, wenn man nicht zu Hause wohnen kann. Aber offensichtlich konnte sie ja bisher zu Hause wohnen, warum sollte das plötzlich nicht mehr gehen?

Das einzige, was sie beanspruchen kann, solange ihre Eltern ihr keinen Unterhalt zahlen, ist das Kindergeld in Höhe von 184 Euro. Ansonsten steht ihr nichts zu.

Nein.. Gerade das Kindergeld steht ihr NICHT zu!!!

@Mandrinio

Wenn die Eltern unterhaltspflichtig sind, diesen Unterhalt aber nicht leisten, dann kann sie das Kindergeld zu sich umleiten - das nennt sich Abzweigung und geht in der Tat. Leisten die Eltern aber einen Beitrag (finanziell oder durch Kost und Logis) zum Unterhalt, dann steht es weiterhin den Eltern zu und wird auch an sie ausgezahlt, selbstverständlich. Siehe auch hier: http://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html

Das Amt zahlt nicht dazu und die Eltern sind auch nicht verpflichtet ihr was zu zahlen, da sie ja auch noch daheim wohnen könnte. Geben ihre Eltern ihr denn das Kindergeld? Sonst kann sie ihre Wohnung eben nur durch Bafög finanzieren, die Frage ist, ob das reicht. Wieso sucht sie sich nicht einfach eine Arbeit? Wenn sie nicht so viel Zeit hat, tuts ja auch ein 450€ Job.