Wohnung Gekündigt - Früher Raus? Möglich?
Hallo Lieber Community,
wir haben unsere Wohnung am 04.02. ... bis zum 31.05 gekündigt ... nun ist unsere Frage, wir wollten eigentlich früher raus, haben sogar mit der Vermieterin vereinbart 3 Monats Kaltmieten zu bezahlen, damit wir gleich raus können, diese besteht jedoch darauf, dass wir bis zum Ende bleiben sollen. Nun haben wir uns gedacht wir suchen Nachmieter für die Wohnung, jedoch möchte die Vermieterin dies ebenso nicht, kann man somit irgendwas tun, dass man früher raus kann und wenn wir jetzt einfach die 3 Monate nicht mehr in der Wohnung wohnen würden, müsste uns die Vermieterin dann die Nebenkosten wieder aus bezahlen ?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
10 Antworten
Sie kann Euch nicht zwingen bis zum Ende der Kündigungsfrist in der Wohnung zu wohnen.
Nur Eure vertraglichen Pflichten müßt Ihr erfüllen.
Das wäre neben Zahlung der Mieten + Nebenkosten auch die Obhutspflicht und evtl. Pflichten aus der Hausordnung wie z. B. Reinigung Treppenhaus und Gehweg.
Zu viel gezahlte Nebenkosten, vorrangig verbrauchsabhängige, bekommt Ihr, falls sich ein Guthaben ergibt, Ihr bei der Abrechnung zurück. Nicht früher.
Das kann u. U. bis Dezember 2016 oder länger dauern.
Ihr könnt sofort ausziehe,wer sollte euch daran hindern aber dem Vermieter steht bis zum letzten Tag der Kündigung die volle Miete zu (nicht nur die Kaltmiete).
Entscheidend für den Ablauf der KF ist nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben sondern das der Zustellung beim Vermieter. Also meine Frage: Wurde es am 4.2. zugestellt oder nicht? Wenn ja, wäre zum 30. April das Mietverhältnis fristgerecht beendet, wenn nein, erst zum 31. Mai.
Du hast im Übrigen das verbriefte Recht, sofort oder zu einem Termin deiner Wahl innert der Kündigungsfrist auszuziehen. Du bist aber trotzdem verpflichtet, bis zu ihrem Ablauf die volle Bruttomiete zu zahlen. Der Vermieter muss die Wohnung mit allen Schlüsseln dementsprechend zu deinem Wunschtermin zurücknehmen. Solltest du während der KF feststellen, dass die Wohnung neu vermietet wurde, hast du Anspruch auf Erstattung der Miete ab diesem Zeitpunkt bzw. brauchst danach keine mehr zahlen.
Nachtrag: Pflichten aus dem Mietverhältnis müssen bis zum Ablauf der KF erfüllt werden: Hausreinigung, Winterdienst, ausreichende Beheizung (um ein evtl. Einfrieren zu verhindern, keinesfalls muss eine sonst übliche Temperatur erreicht werden).
Hä? Wie ist denn eure Kündigungsfrist (bei mir ganz normal 3 Monate). Raus kannste immer und auch sofort! Solange halt irgendwie sicher gestellt ist, dass das noch jemand zahlt.
Raus aus der Wohnung könnt ihr jederzeit...wenn ihr die Miete weiterzahlt. Nachmieter muss die Vermieterin nicht akzeptieren, Ihr müsst den Vertrag bis zum Ende erfüllen. Wenn ihr frühzeitig auszieht werden die Nebenkosten sicherlich geringer ausfallen, eine eventuelle Überzahlung werdet ihr mit der abschließenden Nebenkostenabrechnung erhalten. Da die Nebenkosten neben den Verbrauchskosten auch weitere Posten (z.Bsp. Hausmeistergebühren, Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungen u.s.w.) beinhalten, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Vermieterin freiwillig darauf verzichtet.