Muss eine Anzahlung rückerstattet werden??

3 Antworten

Wenn es eine anzahlung war und auch als solche deklariert war, muss die zurück.

Ich wollte ein Haus für einen Betrag X kaufen und wurden uns mit dem Verkäufer einig. --> Anzahlung

Grundsätzlich kommt ein Kaufvertrag bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande; bei Immobiliengeschäften bedarf es aber einer notariellen Beurkundung, damit ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt.

Vorverträge bedürfen ebenfalls einer notariellen Beurkundung.

Daher ist durch die mündliche Einigung KEIN rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen.

Es gibt zwar noch eine Haftung auf den Ersatz eines "Vertrauensschadens", wenn der Vertrag ohne trifftigen Grund nicht zustande kommt - aber das ist nur in den seltensten Fällen möglich und da noch keine Kreditzusage durch die Bank vorlag, trifft das hier nicht zu, da eine Kreditverweigerung der Bank ein wichtiger Grund ist, keinen Vertrag einzugehen.

Die 5.000 € sind zurückzuzahlen.

Ggf. ist der Betrag durch Mahnbescheid oder Klage einzufordern.

perfekt erklärt

das wäre ungerechtfertigte bereicherung, er darf das geld nicht einfach so behalten. es sollte doch auf den kaufpreis angerechnet werden. ihr habt einen herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter bereicherung, weil kein kaufvertrag zustande gekommen ist. inwiefern der verkäufer anspruch auf etwaigen aufwendungsersatz hat, weil er sich jetzt um nen anderen käufer kümmern musste und damit so lange warten musste, steht auf nem anderen blatt, da weiss ich nicht was ihr da schriftlich festgehalten habt. er hat ja auch darauf vertraut, dass das jetzt alles klappt. aber einfach so behalten darf er das alles nicht. würde nochmal schriftlich auffordern mit fristsetzung zur rückzahlung und darauf hinweisen, dass es ansonsten über den anwalt laufen wird,