Muss ein Vermieter nichts befürchten, wenn er Elektriker ohne Konzession am Stromzähler arbeiten lässt?
Angenommen ich wäre Hauseigentümer (Vermieter). Und nun kommt ein Monteur im Auftrag des Netzbetreibers, um den Stromzähler zu wechseln, kann dies aber nicht tun, weil er Mängel an der Anlage feststellt. Der Vermieter wird sodann vom Netzbetreiber dazu angewiesen die Mängel beseitigen zu lassen.
Und dabei (!) ist klar, dass er einen Elektromeisterbetrieb beauftragen muss, der selbstverständlich die Konzession vom Netzbetreiber hat, also speziell berechtigt ist, um am Stromzähler und/oder Zählerkasten Arbeiten durchzuführen. Es geht ja um Mängel, die in Bereichen liegen, die erst durch das Entfernen einer Plombe zugänglich werden (!).
Nun beaufragt der Vermieter aber nicht entsprechenden Betrieb, sondern "irgendeinen Bekannten", der anscheinend gar keine Konzession hat.
Stimmt es, dass der Vermieter trotzdem keinen Ärger bekommen kann?
(außer höchstens wegen Schwarzarbeit, wobei das schließlich auch nicht kontrolliert wird)
Mit dem Mieter oder dem Stromanbieter?
Mit dem Netzbetreiber? Oder mit der Bundesnetzagentur? Oder mit der Polizei? Oder mit dem Zoll? Oder mit den Eichbehörden? Oder mit der Elektriker-Innung?
6 Antworten
Wo in der Frage ist nun dein Problem?
Deine Annahmen sind alle wage. Dein Wissen zu dem Thema schon umfassend.
Ohne Fakten zu einer konkreten Situation gibt es auf die oben gestellte Frage keine Antwort.
Satzbauteile wie "Angenommen" , "anscheinend" sind nicht zielführend.
Also dann Fakt ist ein Zähler dar unverplombt sein. Das wurde bereits beschrieben warum.
Nein dem Vermieter droht keine Strafe wenn die Plombe fehlt.
Ja dem Vermieter droht eine Strafe wenn er strom abnimmt der nicht gezählt wird.
Ja, es dürfen auch (wie du sagst) nicht zertifizierte Betriebe dort arbeiten. Diese haben meistens einen zweiten Betrieb in der Hinterhand die den Papierkram für ein kleines Entgelt übernehmen. Es sind auch ohne die Zulassung durch den Netzbetreiber Fachbetriebe im Elektrohandwerk. Hier ist nicht einmal ein Meistertitel erforderlich.
Mängel an der Anlage im verplombten Bereich des Netzbetreibers muss der Vermieter gar nicht beheben, da die Fehler ja nur vom Netzbetreiber selbst gemacht werden konnten. Denn nach deiner Aussage, darf da ja niemand hin. Ergo, der Fehler wurde vom Netzbetreiber oder dessen Beauftragten gemacht. Ergo , nicht das Problem des Vermieters.
Mängel an der Hausinstallation die einem Zählertausch entgegenstehen dafür schon. Das ist aber der nicht verplombte Bereich und dafür braucht man keine "Zertifizierung"
Ob der Beauftragte "schwarz" arbeitet kann man nicht sagen, es kann ja sein, dass er einen eigenen Betrieb hat oder ein Nebengewerbe angemeldet hat.
Das alles ist mit einer Fachausbildung zum Elektroinstallateur möglich.
Die Behauptung er würde schwarz arbeiten ist somit Verleumdung und Rufmord.
Naja. Zuerst einmal haftet der Vermieter wenn er solche Arbeiten ausführen lässt. Im Falle eines Falles wird die Versicherung da wohl nichts bezahlen.
Und wenn der Netzbetreiber dann den Zähler wechseln lässt und das Siegel gebrochen ist werden die schlimmstenfalls den Anschluss erst mal komplett stilllegen bis kontrolliert wurde was dort geschehen ist.
oh.... Das ist nun immerhin mal eine komplett neue Antwort für mich seit einigen Wochen. Ich bin nämlich in diesen Themen schon länger unterwegs. Es interessiert mich sehr. Aber ich bin leider auch real betroffen so zu sagen, weil bei mir die Plombe entfernt wurde. Und der, der das gemacht.... Da steht eben im Raum, dass er gar keine Zulassung und sowas hatte. Denn die Umstände waren alle sehr seltsam und sonst hätte er ja normal neu verplombt.
Den Monteur interressiert nur der Wechsel des Stromzählers.Er ist nur Zuständig für das ankommende Kabel bis zum Stromzähler was nach dem Stromzähler ist angelegenheit des Eigentümers der Wohnung oder Hauses.
Dann nimmt man eine Firma von der Liste von denen und alles ist gut
Ja. Eigentlich schon. Aber dazu ist der Vermieter leider nicht in der Lage.
Außerdem: Es ist doch eh' schon zu spät. Die Plombe ist ab. Und damit hat mindestens eine Person eine Problemlage geschaffen. Meiner Einschätzung nach, mit der ich aber noch nicht 100 pro sicher bin, haben aber 2 Probleme gemacht. Nämlich der Vermieter als Auftraggeber. Aber erst Recht der Elektriker oder auch Nicht-Elektriker, der offenbar ohne Berechtigung dran gearbeitet und die Plombe entfernt hat.
Diese Zähler sind verplombt. Somit eine Straftat. Da darf nur der Versorger dran
Ich kann nun mal auch nicht alles wissen. Oder denkst du ich frage die Leute ob sie eine Konzession haben?
Es ist aber davon auszugehen, dass er keine hatte. Denn alle Fachleute haben mir gesagt, wenn er eine gehabt hätte, dann hätte er sofort neu plombiert. Zwingend! Sowas kann man auch nicht vergessen. Durch sowas kann man die Eintragung verlieren.
Insofern sind meine Annahmen auch nicht wage.
Ich habe eine klare Frage gestellt und wünsche eine klare Antwort.
Ich habe in der Frage kein Problem. Was soll ich auch für ein Problem haben?
Ich habe eine Frage gestellt und fertig.
Beantworte sie doch einfach. Und wenn du nicht antworten kannst, dann schreib' doch einfach gar nichts.
Häng' dich doch nicht an Wörtchen auf, die du aus dem Zusammenhang gerissen hast. Fakt ist, dass ein Zähler unplombiert ist und nicht unplombiert sein darf. Fakt ist, dass jemand dran war. Fakt ist, dass in den TAB dazu etwas konkret steht. Was der Netzbetreiber verlangt. All' diese Fakten sind nicht "anscheinend", sondern sind bekannt. Punkt.