Azubi: Was versteht man unter notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Arbeitsstätte?

5 Antworten

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Die Entscheidung, welches Verkehrsmittel der Berufsschüler nutzt, steht alleine ihm zu. Diese sind dann auch bei der Berechnung anzusetzen! Man kann ihn nicht auf das schnellste Verkehrsmittel verweisen, es sei denn, längere Verkehrsmittel sind nicht angemessen.

Der Weg und damit die Wegzeit beginnt übrigens schon, wenn der Berufsschüler das Berufsschulgelände verlässt und endet erst, wenn der Berufsschüler im Betrieb ankommt. Das heißt ab Ca. 5 Minuten nach Ende vom Unterricht beginnt ca. die Wegzeit. Da die gesamte Wegzeit notwendig ist, ist sie auch voll anzurechnen.

Neben der Tatsächlichen Fahrtzeit gilt also auch Fußweg von und zur Haltestelle und Wartezeiten, z.B. auch beim Umsteigen. Wichtig: Fußwege müssen in einem normalen Tempo gelaufen werden. Hier könnte man Abzüge machen, wenn der Azubi von der letzten Haltestelle bis zum Betrieb länger als notwendig braucht... wenn der Weg normal 5 Minuten ist und er braucht 10, könnte man ihn 5 Minuten abrechnen, aber nur, wenn der längere Fußweg nicht gesundheitlich begründet ist!

Nur wenn die Nutzung des ÖPNV unverhältnismäßig ist, also z.B. ein Fahrrad zur Verfügung steht und der Weg 20 Minuten betragen würde, ÖPVN aber 2 1/2 Stunden benötigt, darf man auf andere Verkehrsmittel verweisen, sofern diese zur Verfügung stehen bzw. wenn nicht dann nur anteilig anrechnen.

Kurz: Der AG muss das Verkehrsmittel anrechnen, welches der Azubi wählt, dabei ist die schnellste und direkte Strecke (ohne Umwege zu berücksichtigen. Ein Verweis auf bzw. Berechnung nach anderen Verkehrsmittel darf es nur bei Unverhältnismäßigkeit geben.

Für minderjährige und volljährige Azubis gilt: In jedem Fall muss Ihr Ausbildungsbetrieb Wege- und Pausenzeiten berücksichtigen, wenn er Sie nach der Berufsschule in den Betrieb bestellt. Schließlich sollen Sie Ihre Arbeit im Betrieb erst nach einer angemessenen Erholungsphase aufnehmen

http://www.experto.de/b2b/ausbildung/rechte-pflichten/nach-der-berufsschule-noch-in-den-betrieb.html

Beantwortet Deine Frage sicher nicht zufriedenstellend, aber gerade der Passus mit der "angemessenen Pause" ist wohl mit zu beachten.

Die Art und Weise der Beförderung ist aber mE nicht vorzuschreiben.

zu Fuß 44 Minuten benötigen.

Aber nur einbeinig! :-)

Er kann ja nicht hexen. Wenn es mit ÖPNV nicht schneller geht, muss das auch der Chef akzeptieren.

Wenn der Azubi den Bus nimmt, ist das seine Wegzeit. Es ist immer die wirkliche und zumutbare Zeit zu rechnen, nicht das allerkürzeste. Oder hat Scheffe das Dienstrad dafür gespönsort?

Wie lange braucht denn der Bus? Wenn er nur ein paar Minuten braucht, dann sind doch 20 Minuten anrechnen ok! Dann muss Euer Azubi wohl mal nach Unterrichtsende die Hacken in den Teer hauen! :-)

Rheinflip  02.10.2013, 16:12

13plus 5 sind schon 20 minuten. Da ist der Bus noch keinen Meter gefahren.

Backniete  02.10.2013, 17:24
@Rheinflip

??? Eine viertel Stunde nach Schulschluss fährt der Bus! Von der Schule zur Haltestelle braucht er 5 Minuten! Also steht er 10 Minuten an der Haltestelle und wartet! Wo sind das 20 Minuten? ;-)

Rheinflip  03.10.2013, 08:39
@Backniete

Ich gehe davon aus, das er von der Haltestelle zur Arbeit 5 Minuten braucht.

Scaver  04.10.2013, 04:39
@Rheinflip

Lest euch beide doch die Frage noch mal genau durch. Was wie lange dauert steht ganz genau da drin!

Da er kein Auto hat, benutzt er jedoch den Bus und kommt erst knapp eine Dreiviertelstunde nach Unterrichtsende bei uns an. Der Bus kommt lt. Fahrplan immer 13 Minuten nach Unterrichtsende. Zur Bushaltestelle benötigt er zu Fuß ca. 5 Minuten.

45 Minuten nach Unterrichtsende ist der Azubi da. 13 Minuten nach Unterrichtsende kommt der Bus, muss also so lange warten. Dann hat er 5 Minuten Weg von der Haltestelle zum Betrieb. 45-13-5 = 27 Minuten.

Anzurechnen sind aber die vollen 45 Minuten, also den tatsächlichen Weg bzw. die dafür benötigte Zeit und nicht nur die rein Fahrtstrecke oder der schnellste Weg.