Muss ein Rechtsanwalt eine detaillierte Rechnung ausstellen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Pflicht zur Aufstellung einer detaillierten Rechnung ergibt sich aus § 10 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG. Da es sich um einen Rechtsstreit (Zivilrecht?)handelt, muss ein Streitwert = Gegenstandswert angegeben werden. Dieser wird im Zweifel vom Gericht festgesetzt. Danach werden die Gebühren (Verfahrensgebühr etc.) bestimmt, die sich ihrerseits aus dem RVG ergeben. Wenn der Mandant die Richtigkeit der Berechnung bezweifelt, kann er die gerichtliche Festsetzung der Vergütung verlangen. Das geschieht in der ersten Instanz gebührenfrei. Für abweichende Honorarvereinbarungen gibt es im RVG strenge Vorschriften.

Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet sich an die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) zu halten. Diese Verordnug dient als Grundlage für alle anfallenden anwaltlichen Gebühren.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung

Hallo zytotox, die BRAGO ist zum 1.7.2004 durch das Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz (RVG) abgelöst worden.

Klar kannst Du eine Rechnung im Detail verlangen. Schließlich hast Du das Recht die Rechnung einschließlich Details von Deinen / einem eigenen Anwalt prüfen zu lassen. Der Anwalt kann Dir nich einfach ne Forderung hinknallen ohne dass Du weißt wofür Du im Einzelnen zahlen sollst

Hallo, es kommt drauf an, was ihr vereinbart habt.

Siehe hierzu ganz allgemein das Rechtsanwaltsvergütungs Gesetz (RVG).

Als ersten Einstig hier der entsprechende Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__3a.html

Da ich nicht weiß, um welche Angelegenheit es ging kann ich leider auch nicht genauer darauf eingehen. Dazu musst Du dann aber auch das ganze RVG mal lesen wo der passende Abschnitt für Dich drin sein könnte.

normale vorgehensweise ist das. er schreibt die pauschale, du willst es detailliert, wart ma ab was passiert