Durchfahrt durch Anlieger frei

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Es ist sicher richtig, dass das Foto prinzipiell nicht als Beweismittel (vor Gericht) zugelassen ist, dennoch reicht die Zeugenaussage des älteren Herrn auch ohne Foto bereits aus. Und in Anbetracht der Tatsache, dass es ein Foto gibt (auch wenn es vor Gericht nicht zugelassen ist) würde ich nicht unbedingt schreiben, dass Du da nicht gewesen bist. Wenn Du einmal den Ruf weg hast ....

Die Strafe für das Durchfahren einer Anliegerstrasse ist nicht allzu hoch (auch in der Probezeit). An Deiner Stelle würde ich nicht versuchen dicke Backen zu machen und das akzeptieren. Aussagen, wie z.B. Du warst dort bei jemand, usw. sind unfug, denn das Kartenhaus bricht schneller zusammen als Dir lieb ist.

Der Freizeit-Sherrif hat mich angezeigt. Musste 15 Euro blechen.. Hätte ihn mal umfahren sollen -.-

Der Freizeit-Sherrif hat mich angezeigt. Musste 15 Euro blechen.. Hätte ihn mal umfahren sollen -.-

Dieses Foto ist ohne jede Beweiskraft, da Du ja sicher ein konkretes Anliegen hattest, das Du in dieser Straße zu verrichten hattest :-)) - wer will Dir das Gegenteil beweisen? Und wenn Du Dir nur die Gegend angeschaut hast, weil Du dort eventuell eine Mietwohnung vermutest, die Dich interessiert ... Allerdings würde ich zukünftig diese Anliegerstraße meiden, abgesehen von der Tatsache, dass es einen Grund hat, warum eine Straße als solche deklariert wird.

Die Privatperson dient hier als Zeuge einer Ordnungwidrigkeit. Das Foto wird nur unterstützend zur Akte genommen. Der Fahrzeughalter bekommt nun einen Bußgeldbescheid über eine Ordnungwidrigkeit vom Ordnungamtund muß ein Bußgeld bezahlen. Die Polizei ist m.E. nicht involviert. Somit hast du auch aus Flensburg nichts zu erwarten. Zahl einfach das Bußgeld und die Angelegenheit ist erledigt. Wenn das Foto zu verwackelt ist und das Kennzeichen nicht erkennbar, kann es auch sein, dass nichts passiert!

Hmm, war es jetzt die Polizei die dich Fotografiert hat oder ein alter Mann?

Die Person darf kein Foto von dir machen , da Einzellfotos verboten sind.

Würde er dich als Masse unter vielen Menschen Fotografieren , dann sehe es natürlich anders aus.

Die Polizei darf dein Foto nur solange haben , bis sie die Tat zur Anzeige gebracht haben, danach muss es auch wieder gelöscht werden.

"Die Person darf kein Foto von dir machen , da Einzellfotos verboten sind."
wo steht das? das ist ein weit verbreiteter rechtsirrtum. natürlich darf man in der öffentlichkeit jeden fotografieren, es gibt kein gesetz in deutschland, das es verbietet. wenn du doch eins kennst, kannst du es gerne nennen.
mit der veröffentlichung oder fotos z.b. in der wohnung sieht es natürlich anders aus.

Hallo,Ich würde mal sagen, das ist Ermessenssache der Polizei, denn jeder kann einenanzeigen auch ohne Foto, wäre nur ein Beweismittel.Wenn Deine Bekannte aber an gleicher Stelle nichts bekommen hat, ist die Wahrscheinlichkeit bei Dir ähnlich.Es ist aber trotzdem nicht erlaubt, auch wenn es viele Autofahrer machen.Du solltest damit rechnen, das irgendwann mal die Polizei dort steht und direkt abkassiert.

Insulaner019