Muss ein Fahrschulauto als solches gekennzeichnet sein?

6 Antworten

Während der Fahrstunden werden die Fahrzeuge der Fahrschule in der Regel als solches sichtbar gemacht, bei Autos ist das oft ein Schild auf dem Dach oder ein Magnet-Schild auf der Heckklappe. 

Während einer Prüfung dürfen die Fahrzeuge NICHT als Fahrschulauto gekennzeichnet werden da es in der Prüfung darum geht zu sehen ob du das Fahrzeug außerhalb der Schulumgebung steuern kannst, andere Fahrzeuge sollen damit quasi nicht aufmerksam gemacht werden das du in einem Fahrschulauto sitzt.

Erkennen kannst du Fahrzeuge einer Fahrschule aber in der Regel an den Außenspiegeln oder auch an der Werbung an den Fahrzeugen selbst.

Kann ja, muss aber nicht.

In der Druchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz steht:

" Die Fahrzeuge dürfen bei der Ausbildung an der Rückseite, zusätzlich
auch an der Vorderseite, ein Schild mit der Aufschrift „FAHRSCHULE“ in
roter Schrift auf weißem Grund führen. Neben oder anstelle einer solchen
Kennzeichnung ist auch ein entsprechendes Schild auf dem Dach quer zur
Fahrtrichtung zulässig, dass auch retroreflektierend sein kann."

Nein, muss es nicht. 

Nur bei Übungsfahrten und wen ein Motorrad zur Ausbildung genutzt wird muss das auch angezeigt werden aber nicht bei Prüfungen da darf weder PKW noch KRAD als Fahrschule kenntlich sein . Sonst würde man da Rücksicht drauf nehmen .

siggibayr  27.03.2017, 09:02

Nix "muß". Die Lösung heißt "darf". Steht jedenfall so in § 5 Abs. 4 FahrlGDV2012:
"Die Fahrzeuge dürfen bei der Ausbildung....." Sie können also gekennzeichnet sein, müssen aber nicht.

Während der Prüfungsfahrt nicht. Ansonsten hat jedes Auto seine sichtbare Kennung.