Muss ein Bürofenster zu öffnen sein, gibts da Vorgaben?
Wie es aussieht, darf das Fenster im Büro in dem ich am Mai sitzen werde nicht geöffnet werden. Angeblich hängt das irgendwie mit der Alarmanlage zusammen bzw. auch weil das Fenster wohl als Notausgang deklariert ist was Feuerschutz angeht. Es ist ein ganz normales Fenster, das jedoch etwa 2/3 der Wand einnimmt (also fast eher schon eine Tür) und das sich theoretisch auch ganz normal öffnen ließe. Meine Chefin meinte jedoch ich dürfe das nicht aufmachen, auch nicht kippen. Ist sowas überhaupt erlaubt, wenn sich im Gebäude keine Klimaanlage befindet? Im Moment ist es ja noch nicht so schlimm aber wenn ich da an den Sommer denke, wird es in dem kleinen Raum sicher schnell unerträglich warm und stickig. Weiß jemand, ob es da bestimmte Vorschriften gibt was sowas angeht? Wäre das so tatsächlich erlaubt?
1 Antwort
Spätestens wenn die Raumtemperatur 26 Grad Celsius überschreitet hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu ergreifen um sie auf ein erträgliches Maß zu verringern. Ob er dafür aber das Fenster aufmacht oder kübelweise Eis anschleppt ist seine Sache, nicht deine.