Wie ist das mit der Zollinhaltserklärung? Habe eine andere Versandtasche aufgeklebt?
Hallo liebe Community,
ich muss ein Paket in die Schweiz schicken, nun muss oben neben das Versandetikett die Zollinhaltserklärung geklebt werden, die dafür in eine dafür vorgesehene Versandtasche gelegt werden soll. Ich habe so eine nicht und habe eine ähnliche genommen, die habe ich allerdings an der Öffnung zugeklebt, damit das Dokument nicht herausfällt, man kann es aber leicht wieder öffnen, nur weiß ich nicht, ob der Beamte das dann auch erkennt. Wisst Ihr, ob das auch erlaubt ist oder gibt es da ganz strenge Vorgaben? Kommt mein Paket so etwa zurück und wird nicht zugestellt? Alles andere ist natürlich korrekt.
Besten Dank, Ihr seid klasse !
LG
2 Antworten
Schreib einfach auf die Tasche "Zollinhaltserklärung CN23" oder "declaration en douane CN23".
Übrigens ist die CN23 erst ab einem Warenwert von 300 € erforderlich. Unterhalb dieses Wertes reicht die CN22 (kleiner grüner Aufkleber).
Bei gewerblichem Versand unbedingt eine Rechnung beilegen!
Schau mal hier:
https://www.iloxx.de/net/iloxx/hilfe/exporttipps/laenderinfo.aspx?land=CHE
Wenn die Ware unter 500,- liegt hast du keinerlei Probleme, es sollte aber eine Rechnung dabei sein.