Muss ein Bürge die Wohnung mit kündigen?

6 Antworten

Wer als Mieter im Mietvertrag steht, muss auch die Kündigung unterschreiben. War der Mieter noch nicht volljährig bei Anmietung, muss die "Mutter" mit unterschreiben.

ein Bürge sichert die Miete ab, hat aber mit dem Mietvertrag an sich nichts zu tun. Ein Bürge muss also keine Kündigung unterschreiben

Das kommt darauf an, wie Deine Mutter im Vertrag steht, wenn sie dort auch als Mieter aufgeführt wird, ist es so richtig.

Das mit dem Bürgen ist mir neu. Da Du aber alleine den Mietvertrag unterschrieben hast und dieser auch nur auf Dich läuft, war die 1. Kündigung korrekt! Da es aber anscheinend Schwierigkeiten mit der Gegenseite gibt, mußt Du am Besten noch mal fachm. Rat einholen. Die ganze Angelegenheit ist schon komisch!

Der Mietvertrag kann nur von den Vertragsparteien gekündigt werden. Vertragspartei ist, wer vorne im Mietvertrag steht.

Ich würde denen schreiben, dass die Kündigung am 22.06.2011rechtens war und etwaige Rechtsanwaltskosten zu Lasten des Vermieters gehen. Dies würde ich mit einer Frist androhen und nach Ablauf der Frist einen Rechtsanwalt aufsuchen.