Muss die begleitperson fahrüchtig sein?

9 Antworten

Wikipedia sagt - wenn auch leider ohne Quellenangabe:

"Begleitpersonen dürfen die 0,5 Promille-Grenze nicht erreichen und nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen."

Ganz unten steht wie immer eine Sammlung von Quellentexten - wenn's Dir akademisch ernst ist, kannst Du die ja durchforsten.

hej, also ich habe auf dieser Seite recherchiert und da steht nur das die Person 30 Jahre oder älter sein muss, mind. 5 Jahren den B-Führerschein besitzen, aber sonst steht nichts, ob die PErson fahrtüchtig sein muss oder nicht 

https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/begleitpersonen.html

Fahrtüchtig im Sinne von nüchtern schon. Darf ruhig beide Beine und beide Arme gebrochen haben, denn die Begleitperson darf eh nicht ins Lenkrad greifen, sondern soll beratend tätig sein.

Ja, die Begleitperson muss fahrtüchtig sein,  einen gültigen Führerschein besitzen und darf auch nicht betrunken sein. 

Ich hab ja mein bf17 zettel, aber meine begleitperson wird ein paar wochen nicht fahren kònnen und ich kenne jetzt auch kein genaues gesetz, wo das geregelt ist

@Milka420

Frag in deiner Fahrschule. Die wissen es mit Sicherheit