Muß der Mieter die Beiträge zur Knappschaft bezahlen?

5 Antworten

Wenn es im Mietvertrag steht, kann er die Kosten für die Knappschaft auf die Nebenkosten umlegen!

Ja, ich meine die Beiträge, die der Vermieter für eine Putzfrau an die Knappschaft bezahlt. Sind diese Kosten in der Betriebskostenabrechnung anzusetzen.

Meinst du die Kosten die eine angemeldete Putzfrau, die euer Haus reinigt, "verursacht"?

tergenna  19.03.2009, 12:16

Der Arbeitgeber einer Aushilfe muß Beiträge zur Renten/Krankenversicherung an die Knappschaft zahlen. Meinst du diese Beiträge??

tergenna  19.03.2009, 12:28
@tergenna

Wenn du also Lohnkosten von Hausmeister und/oder Putzfrau als Nebenkosten zahlen mußt, sind das Lohnnebenkosten. Ob die Umlagefähig sind, weiß ich nicht. Da mußt du hier nochmals fragen

was?! warum sollte er die zahlen?

Bei der Fragestellung fällt es schwer eine Antwort zu geben. Bitte formuliere sie doch etwas genauer. :-)