Muss 1 Abend Kellnern angemeldet werden (Quellen)?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

dabe handelt es sich in der Tat um kurzfristige Beschäftigungen, die anzumelden sind. Beiträge zur Sozialversicherung sind keine fällig, dafür aber 25% Pauschalsteuer auf das Bruttoentgelt.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/node.html

Darauf hoffen, dass keiner kontrolliert, wäre blauäugig. Erfahrungsgemäß plappert immer jemand. Und so ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ist nichts, was man unbedingt in seinem Lebenslauf haben möchte...

wenn Menschen gegen Entgelt eine Arbeitstätigkeit ausführen, ist das anzumelden ... (Minijob) auch wenn es nur wenige Stunden sind

Ihr bezahlt sie offiziell einfach nicht, wird eh keiner kontrollieren.