Darf man bei MyHammer.de ohne Gewerbe etc. wirklich legal Dienstleistungen anbieten?

6 Antworten

Erst einmal darf man ohne Gewerbeanmeldung dort nicht tätig sein, so sollte es jedenfalls sein. In der Realität sieht es jedoch so aus das dieses Portal ein regelrechter Tummelplatz für Schwarzarbeiter ist.Mehrwert- oder auch Umsatzsteuer musst Du insofern du ein Kleingewerbe angemeldet hast nicht angeben oder abführen. Und natürlich machst Du Dich strafbar wenn Du ohne Gewerbeanmeldung dort tätig wirst.

Wenn Du kein Gewerbe angemeldet hast und dort Dienste anbietest bzw. dann auch ausführst, dann nennt man das Schwarzarbeit. Also das darfst Du ohne Gewerbeanmeldung nicht machen!

Gewerbeschein ist nötig...die Steuer musst Du aber erst ab einer bestimmten Umsatzsumme ausweisen...liegt glaube ich bei 17,500.- im Jahr...allerdings musst Du Deinen Auftraggeber vorab darauf hinweisen, dass Du Rechnung ohne Steuer stellst...

Darauf muss man nicht gesondert hinweisen, auf der Rechnung sollte jedoch stehen das das jene rechnung ausstellende unternehmen nach §19 von der Umsatzsteuerlegung befreit ist.

Kein Angebot einer Firma, wie diese Webseite, kann gültiges Recht außer Kraft setzen. Ohne Gewerbe bzw Handwerkskammereintrag geht natürlich garnichts!

Ob man kann - ja. Ob man darf - nein. Evtl. strafrechtliche Konsequenzen - möglich. Lockangebote der Verfolgungsbehörden - wahrscheinlich.