Multitool mit Klinge mit kleinem Waffenschein erlaubt?

3 Antworten

Nein.

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge

und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Der KWS hat damit soviel zu tun wie eine Monatskarte vom Schwimmbad.

Ausnahmen für sogenannte "Rettungsmesser" gibt es im WaffG auch nicht.

OK, kl. Waffenschein greift hier nicht.

Das mit den 12cm Klingenlänge ist inzwischen auch kalter Kaffee...

@joernius

Nein. Das ist gültiges Gesetz. Der Bundestag hat die Änderung noch nicht einmal beraten.

Keine Regel ohne Ausnahmen? Benötige ich funktionsbezogen ein Messer, muss es doch einen Weg geben, dies zu genehmigen. Nutzen nun Handwerker, Pfadfinder und Trachtenvereine Theater-Attrappen?

Das Rettungsmesser führe ich nur wenn ich daneben sitze. Ansonsten ist es verschlossen im Fahrzeug.

@joernius

Es gibt doch Ausnahmen. Oben ist ein Link zum §42a. Lies das.

@joernius

Im Netz findet man viel Gummi-Auslegungen:

Dieses Verbot gilt nicht, sofern für das Führen der Messer ein berechtigtes Interesse vorliegt... Darunter zählt die berufliche Nutzung und der Transport von zu Hause zum Ausübungsort, auch mit Umwegen. Warum sollte da keines im Auto liegen dürfen?

Innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums: mein Auto, mein Besitz, oder?

@joernius

Ein Kfz ist kein befriedeten Besitztum und Transport muss in einem verschlossenem Behältnis durchgeführt werden.

Waffenschein gibt es nur für Schusswaffen!

Willst du allen Ernstes behaupten, du könntest mit deinem Multitool schiessen?

Also was soll die Frage?

Und Rettungsmesser? - nur mit einer bestimmten Klingenform bei einhändig festzustellenden, alle anderen nicht!

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 - (Recht, Messer, Waffenschein)