Anzeige erstattet wegen Sachbeschädigung, wie den Schaden bezahlen lassen?

8 Antworten

Man hat mehrere Möglichkeiten um eine solche Situation zu regeln:

Außergerichtlich stellst du dem Verursacher die Rechnung von der Werkstatt mit einer Zahlungsaufforderung in bin von 14 Tagen. Alternativ gibt dir der Verursacher eine Pausche die im Rahmen des Schadens liegt mit einem gegenseitigen Einverständnis. Wenn die Rechnung höher liegt, dann hast du Pech.

Gerichtlich, wird das Gericht entscheiden wie der Schaden zu begleichen ist und welche Werkstatt du aufsuchen sollst bzw. darfst.

Grundsätzlich hat ein Strafantrag nichts mit der Schadensregulierung zu tun. Die Schadensregulierung wäre hier als Schadensersatz nach § 823 BGB zu erheben, was grundsätzlich eine Zivilklage erforderte, wenn nicht ihr Freund in Anerkenntnis der Verursachung den Schaden von sich aus übernimmt. Da Strafanzeige / Strafantrag Vorsatz voraussetzt, dürfte sich seine private Haftpflichtversicherung (ich denke nicht, daß er den Schaden durch Anfahren verursacht hat, dann stünde es wohl in der Beschreibung des Vorgangs) bei der Regulierung querstellen. Ich würde von der Rechnung eine Zweitanfertigung seitens der Werkstatt anfragen und diese dem "Freund" zukommen lassen, dies erfordert Schriftform.

Allerdings ist zu beachten, daß immer der Auftraggeber der Schuldner bei der Werkstatt ist. Sollte der "Freund" nicht zahlen, müßtest Du zuerst die Kosten tragen und Erstattung fordern / einklagen.

"Ein Freund von mir" ist, und das irritiert mich hier, Präsens, aber Strafantrag klingt mir so gar nicht nach Freundschaft, da wäre meist die Sache mit der Begleichung des Schadens und einer Entschuldigung gegessen und die Schadensregulierung schon vor der Reparatur geregelt. Ist die Beschreibung als Freundschaft wirklich noch entsprechend dem aktuellen Status?

Dies läuft meist über die Polizei, ansonsten kannst du auch eine Rechnung schicken (kopieren zur Sicherheit) und ihn dadurch zwingen, dass er die Rechnung zahlen sollte. Dies wird dann dir auf dein Bankkonto überwiesen!
Hoffe, dass ich dir helfen konnte! :)

Die Polizei regelt nicht die Schadensregulierung, Zivilrecht fällt nicht in ihren Aufgabenbereich und damit auch nicht in ihre Zuständigkeit, solange nicht gerichtlich Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche angeordnet wurden, wobei dann auch die Polizei nur flankierend wirkt, z.B. bei Öffnung einer Wohnung.

Was hast du?deinen Freund angezeigt,warum was soll die Polizei denn da machen?Du kannst zu einem Anwalt gehen,wenn er nicht zahlt.Aber Freunde seit ihr bestimmt nicht gewesen. 

... dann wird ja nur der Schaden ersetzt, nicht die Reparatur.