Müssen Türen und Treppe bei Auszug wieder in ursprünglichen zustand gestrichen werden?
Wir ziehen bald aus einem Mietshaus aus. wir haben bei Einzug die alten türen und die holztreppe gestrichen. es ist ein altes haus. jetzt verlangt der mieter den ursprünglichen zustand der türen und der treppe. sind wir verpflichtet alles wieder neu zu streichen? ursprünglicher zustand war grau, wir haben es dunkel braun überstrichen. es sind natürlich mit der zeit paar abnutzungserscheinungen da, nur die wären so oder so entstanden
5 Antworten
kommt drauf an was im Mietvertrag steht. Wenn dort nur "besenrein" steht muss nichts gestrichen werden... man macht dann als netter Mieter halt die Wände, weil man ja auch vermutlich beim Einzug eine schön gestrichene Wohnung vorfand (muss man aber nicht).
Ansonsten gibts Mietverträge die ausdrücklich vorschreiben, in welchem Zyklus Wände und Heizkörper gestrichen werden müssen und was beim Auszug vom Mieter zu tun ist
Es geht doch hier nicht um besenrein oder ums Wände Streichen wegen Abnutzung etc. Es geht darum, dass eine andere Farbe gemacht wurde.
Ja, der Vermieter kann verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird.
Das kommt ganz darauf an, was im Mietvertrag steht. Normalerweise kann der Vermieter dir aber keine Farbe vorschreiben, höchstens sowas wie "in dezenten Tönen"
Man kann die Farbe frei wählen, muss aber auf Verlangen den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Egal ob das im Mietvertrag erwähnt ist oder nicht.
Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht.
Was steht denn im Mietvertrag?? Wenn dort steht, dass RENOVIERT übergeben werden muss, dann muss der Urzustand wiederhergestellt werden. Ansonsten nicht. Am Besten, man spricht mal persönlich darüber. Es kann nämlich ansonsten sein, dass der Vermieter die Kaution (sofern gezahlt) einbehält. Insbesondere bei Mietshäusern wird dies gerne so gehandhabt. Hoffe, ich konnte helfen.