Müssen Regalmieter gewerblich angemeldet sein?
Hallo, ich eröffne in kürze ein ladenlokal. dabei handelt es sich um die "regalvermietung". ich stelle ein ladenlokal, in dem kunden ihre ware verkaufen können. also vermiete ich sozusagen verkaufsfläche. jetzt zur frage: ich komme gerade von der gewerbeanmeldung, und der gute herr meinte das jeder mieter bei mir ein gewerbe anmelden müsse. das kann doch eigtl nicht sein?!? leute die selber etwas herstellen, zeichnen, basteln oder so, klar. die müssen drauf achten wie viel geld sie damit verdienen. aber wenn jemand seinen keller ausmistet muss er doch nicht extra ein gewerbe dafür anmelden, oder? und ab welcher höhe der einnahmen müssen die mieter ein gewerbe anmelden?
danke für die antworten :)
4 Antworten
Es wäre ja grober Unfug, wenn ich ein Gewerbe anmelden muß, wenn ich meine gebrauchten Klamotten verkaufen will.
Analog zu deinem Laden, der ja physisch vorhanden ist, läuft das ja schon ewig und drei Tage unter dem Namen EBAY im Internet. Mir wäre es neu, wenn dort jeder Privatverkäufer erst mal eine Gewerbeanmeldung vorweisen müßte.......
Warum sollte Ebay als virtueller Laden anders gehandhabt werden, als ein physisch vorhandener??? Da erbitte ich Gesetze oder ähnliches zu, ansonsten ist diese Aussage nicht haltbar.
Wenn ich 5 Pullover, 3 T-Shirts und 10 Jeans auf Ebay anbiete, handle ich auch nicht gewerblich.
Der Punkt, an dem sich gewerblicher Handel festmacht, ist wohl eher, ob die angebotenen Waren neu sind.
Wenn jemand in einem laden ein Regal voller Waren zum Verkauf anbietet, dann ist das zweifelsfrei eine gewerbliche Tätigkeit und muss nach § 14 GewO angemeldet werden.
Im Gewerberecht gibt es keine Umsatz- oder Gewinnfreibeträge. Die Gewinnerzielungsabsicht und Dauerhaftigkeit reichen aus.
sobald sie dort Neuware verkaufen und als Händler fungieren, brauche sie eine Gewerbeanmeldung,
wenn nur der Dachboden ausgemistet wird ist es wie beim Flohmarkt
müssen die mieter denn dann auch eine 2. betriebsstätte anmelden?
kann ich mir nicht vorstellen, ist ja mehr oder weniger nur ein Schaufenster
Regalmeter sind dem Amt unwichtig solange damit Umsatz gemacht wird. Ähnliches habe ich in meiner Arbeitslosigkeit auch gemacht. Erst wollte ich nur meine alten Platten auf dem Flohmarkt verkaufen. Das fluppte dann so gut, dass ein Ladenlokal hermußte. Das wuchs und vermehrte sich.... bis es drei waren. Dann wurde meine Partnerin schwer krank....
Wenn jemand mehrere Artikel in einem Laden anbietet, ist das kein Privatverkauf mehr.