Müssen nicht ganz abgezahlte Möbel von Versandhäusern nach einem Todesfall zurück gegeben werden?
Meine Schwiegermutter ist kürzlich verstorben. Sie hatte noch eine Couch von einem Versandhaus nicht ganz abbezahlt. Wie müssen wir uns jetzt verhalten? Dem Versandhaus den Sterbefall mitteilen und dann? Holen diese die Couch dann wieder ab? Oder zahlt man die letzten Raten einfach weiter? Ansonsten war sie schuldenfrei. Aber ein Erbe gibt es da auch nicht. Weiß jemand wie man sich in einem solchen Falle verhält?
Dankbar für jede Antwort..... tangob
7 Antworten
So lage die Sachen nicht abbezahlt sind ist immer noch der Händler der Eigentümer. Ich würde versuchen die Couch abzubezahlen und dann je nach aussehen weiter zu benutzen, wenn sogar evtl. zu verkaufen in Ebay oder so. zum anderen würde ich ein Schreiben anfertigen an das Versandhaus, wo drin steht das die Schiegermutter vor kurzem verstorben ist, sie aber noch Möbel noch nicht ganz abbezahlt hat. Die lassen sich dann auch da was einfallen wie es weiter gehen soll.
du musst den Todesfall an das Versandhaus melden. Weil die Vertragsnehmerin nicht mehr lebt und damit der Vertrag sofort erlischt.
Die werden euch dann sagen, wie es weiter geht.
Ich tippe drauf, dass ihr die Couch abbezahlen könnte. Was soll das Möbelhaus denn mit einer gebrauchten Bank.
Die Erben müssen das hässliche Ding bezahlen (es muss wohl hässlich sein sonst würde ja irgendeiner das Sofa haben wollen)
Verträge müssen auch nach dem Tod erfüllt werden. Evtl.kann man bei einem Telefonanbieter erreichen, vorzeitig zu kündigen, aber sonst nicht.
Die Raten werden nicht an das Versandhaus überwiesen, sondern an eine Kreditbank, dazu gibt es bestzimmt Unterlagen, AGB`s und so, da steht drin, was im Todesfall des Kreditnehmers geschehen soll. Wenn es nicht allzu viel ist, bezahlt es und nehmt die Couch.